Übertragungsnetzbetreiber übergeben zweiten Entwurf des Netzentwicklungs-Plans 2035, Version 2021

  • Anmerkungen aus Konsultation in Netzentwicklungsplan eingeflossen
  • Netzanalysen für Langfristszenario B 2040 bestätigen Netzausbaubedarf
  • Stabilitätsanalysen ergeben erheblichen Bedarf an Blindleistungskompensationsanlagen

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2035, Version 2021 der Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben und auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. In den zweiten Entwurf sind Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zum ersten Entwurf des NEP eingeflossen, die vom 29. Januar bis 5. März 2021 durchgeführt wurde. Insgesamt sind rund 3.300 Einsendungen überwiegend von Privatpersonen eingegangen. Den größten Anteil der Einsendungen macht ein Serienbrief mit 3.100 Einsendungen aus.

Konsultation des ersten Entwurfs

Das Themenspektrum der Einsendungen war groß. Sie dienen den ÜNB als wertvolle Hinweise für Parameter und Ziele des Szenariorahmens zum nächsten Netzentwicklungsplan (Version 2023). Stellungnahmen waren oft mit der Forderung verbunden, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. Zudem wurde vielfach darauf hingewiesen, dass sich die zukünftige Nutzung von grünem Wasserstoff auf die Stromnetzplanung auswirken werde. Die Berücksichtigung innovativer Technologien wurde in vielen Stellungnahmen begrüßt.

Die Konsultation wurde auch dazu genutzt, um zu konkreten Netzprojekten Stellung zu beziehen. Die Stellungnahmen zielen überwiegend auf die Kosten und Umweltauswirkungen der Projekte.

Netzanalysen im Langfristszenario B 2040

Im Szenario B 2040 sind gegenüber dem Szenario B 2035 weitere 550 km an AC-Netzverstärkungen erforderlich. Der weiter ansteigende Transportbedarf ist im Wesentlichen auf die höhere Stromnachfrage sowie die höhere Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien zurückzuführen. Die installierte Kapazität an Offshore-Windenergie steigt um 10 GW an sowie die Kapazität an Elektrolyseuren um 5 GW im Einklang mit den Ausbauzielen der Bundesregierung für diese Technologien.

Kosten-Nutzen-Analyse für Interkonnektoren

Gemäß den Anforderungen der BNetzA haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP Kosten-Nutzen-Analysen für insgesamt sechs grenzüberschreitende Leitungsprojekte, sogenannte Interkonnektoren, durchgeführt. Im Ergebnis weisen alle einen volkswirtschaftlichen Nutzen auf, begründet größtenteils durch eine wesentliche Reduktion der Gesamtsystemkosten. Alle Projekte führen zudem zu einem Rückgang der CO2-Emissionen und erhöhen größtenteils die Integration von erneuerbarer Energien.

Bewertung der Systemstabilität

Basierend auf dem Szenario B 2035 haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP 2035 (2021) eine Bewertung der Systemstabilität des Netzes einschließlich der vorgeschlagenen Netzmaßnahmen vorgenommen. Die Analysen zeigen, dass Blindleistungskompensationsanlagen zur Deckung des stationären und regelbaren Bedarfs zur Spannungshaltung mit einer installierten Leistung von 60 Gvar (Gigavoltampere reaktiv) erforderlich sind.

Weitere Information unter www.netzentwicklungsplan.de

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