Zielrichtung des Einsatzes war, die Missstände um illegale Arbeitnehmerbörsen, auch „Arbeiterstriche“ genannt, zu bekämpfen und gegen unzulässiges Anbieten der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum vorzugehen. Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist es verboten, dass Personen ihre Arbeitskraft zur Erledigung schwerer körperlicher Arbeiten unter Inkaufnahme einer Entlohnung weit unterhalb des Mindestlohns anbieten und somit Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung ermöglichen.
„Durch das im Sommer 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die FKS zusätzliche Befugnisse erhalten. Um für mehr Fairness und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen und die immer komplexer werdenden Missbrauchsformen wie die illegale Beschäftigung und den Sozialleistungsmissbrauch wirkungsvoll zu bekämpfen, kann die FKS bereits bei der Anbahnung von Schwarzarbeit auf Tagelöhnerbörsen (dem sogenannten "Arbeiterstrich") frühzeitig tätig werden“, so die Leiterin des Hauptzollamts Karlsruhe, Dr. Ulrike Berg-Haas.
Insgesamt wurden acht Firmenfahrzeuge überprüft, in denen sich 24 Arbeitnehmer aufhielten. Dabei stellten die Zoll- und Polizeibeamten fest, dass sich fünf Personen mutmaßlich illegal in Deutschland aufhielten. Einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaßen die serbischen und ukrainischen Staatsangehörigen nicht. Gegen die fünf Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der illegalen Einreise eingeleitet. In einem Fall wies sich ein ukrainischer Staatsangehöriger mit einer bulgarischen Passkopie aus, die auf eine andere Person ausgestellt war. Über den weiteren Verbleib der fünf Personen entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.
Die Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Insgesamt sind auch zu weiteren angetroffenen Personen Nachprüfungen im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Meldungen erforderlich. In zwei Fällen gibt es erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit und bei einem Arbeitgeber wurden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen (Sofortmeldepflichtverletzung).
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
„Die Ergebnisse der behördenübergreifenden Aktion im Zusammenhang mit der Konzeption #SichereNeckarstadt zeigen, wie wichtig Kontrollen sind. Die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden hat sich bewährt und wird weiter fortgesetzt“, so Polizeivizepräsident Siegfried Kollmar.
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