Lärm mindern, Gehör schützen
Allen voran gilt es, den Lärm zu mindern. Beim Kauf von Geräten und Maschinen hilft ein Blick auf die Emissionswerte in den Herstellerangaben. So bietet der Handel zum Beispiel lärmarme Kreissägeblätter an. Kann der Geräuschpegel nicht unter 80 dB(A) gemindert werden, haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten persönlichen Gehörschutz bereitzustellen. Dieser ist ab 85 dB(A) verpflichtend zu tragen.
Der richtige Gehörschutz
Die Auswahl an Gehörschutz ist vielfältig. Hier lohnt es sich, in der Produktinformation des Herstellers nach dem Dämmwert zu suchen. Kapselgehörschutz, aktiver Gehörschutz, Stöpsel oder Otoplastiken haben ganz unterschiedliche Dämmwerte und Tragekomfort.
Im ersten Schritt ist es jedoch unerlässlich, die zu erwartende Lärmbelastung – zum Beispiel durch Maschinen – zu ermitteln. Im zweiten Schritt muss der Dämmwert des Gehörschutzes laut Herstellerangaben ermittelt werden, um dann den geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen zu können.
So kann beispielsweise eine verkaufsfertige Motorsägen-Schutzkombination – bestehend aus Schutzhelm, Gesichtsschutz (Visier) und Gehörschutz – für lange Tageseinsatzzeiten von mehreren Stunden mit der Motorsäge einen ausreichenden Schutz bieten, aber bei gleichzeitigem Einsatz eines Buschholzhackers nicht ausreichen. Ziel ist es, mit geeignetem Gehörschutz die Lärmbelastung pro Tag auf einen Wert von weniger als 85 dB(A) zu bringen.
Weitere Informationen bieten die Broschüre „B 06 Körperschutz“ sowie die Internetseite www.svlfg.de/körperschutz.
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