Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht auch das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.
Im seit 1. März 2010 novellierten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. den Landeswassergesetzen ist geregelt, dass Überschwemmungsgebiete zu erfassen, vorläufig zu sichern bzw. festzusetzen sind.
In diesen Gebieten gelten darüber hinaus spezifische Planungs- und Bauverbote, die im Zuge der Bauleitplanung bzw. Einzelvorhabenzulassung nur unter Darlegung von Ausnahmevoraussetzungen überwunden werden können.
Im Seminar werden die rechtlichen Vorgaben des WHG, der Landeswassergesetze sowie des Baugesetzbuchs erläutert.
Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt.
Die damit im Zusammenhang stehenden Entschädigungsfragen (z.B. Planungsschadensrecht) werden näher betrachtet.
Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.
Das Seminar wendet sich an Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 369€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/W210928.pdf
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.35 Uhr Rechtliche Grundlagen im Überblick – bundesrechtlich und landesrechtlich vorgesehene Überschwemmungsgebietstypen
– faktische Überschwemmungsgebiete – Überblick über die Planungs- und Bauverbote und deren Ausnahmen
– Erhaltungsgebot, § 77 WHG
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Verbot der Bauleitplanung und Ausnahme vom Planungsverbot in festgesetzten ÜSG – Planungsverbot gemäß § 78 I 1 Nr. 1 WHG und Ausnahmen (§ 78 II WHG)
– Beispiele aus der Rechtsprechung
12.45 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Anforderungen an die Bauleitplanung im faktischen ÜSG – Vorgaben des BauGB und der Landesbauordnungen
– Erhaltungsgebot gemäß § 77 Satz 1 WHG
– Beispiele aus der Rechtsprechung
14.15 Uhr Anforderungen an die Zulassung von Einzelvorhaben in festgesetzten und faktischen Überschwemmungsgebieten – Vorgaben des Bauverbots gemäß § 78 I Satz 1 Nr. 2 WHG und Ausnahmen gemäß § 78 Absatz III WHG
– Erhaltungsgebot (§ 77 WHG)
– Spezifische Anforderungen des BauGB (§§ 30, 34, 35 BauGB)
– Beispiele aus der Rechtsprechung
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Entschädigungsrechtliche Aspekte – Planschadensrecht (§§ 39 ff. BauGB) – Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB)
16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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