Kritisch sehen wir die Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen im stationären Bereich, da diese mit einem hohen Aufwand verbunden sind. Die Kassen werden das Kosten-Nutzen-Verhältnis sorgfältig abwägen müssen. Ein Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen wäre ein pragmatischer Lösungsweg. Obwohl wir die vorgesehene Verlängerung der Bereinigungsfrist begrüßen, ist die Gefahr einer Doppelfinanzierung von Leistungen aus dem TSVG weiterhin nicht ausgeschlossen. Die Vorschläge der Kassen hierzu sind leider bisher nicht berücksichtigt worden.“
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,2 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.
Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK – Die Innovationskasse, die IKK gesund plus sowie die IKK Südwest an.
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