Beihilferechtliche Genehmigung des EEG auf der Zielgeraden

Während das zuständige Bundeswirtschaftsministerium sich zum Stand der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 weiter gegenüber den betroffenen Verbänden und ihren in der Warteschleife hängenden Unternehmen ausschweigt, gibt es aus der EU-Kommission erste Signale. Die zügige Antwort der Generaldirektion Wettbewerb auf ein Schreiben des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) lässt erkennen, dass ein schneller Abschluss des Prüfverfahrens zu erwarten ist, wenn Deutschland letzte Klarheit schafft.

„Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum EEG immer wieder davon gesprochen, im permanenten Kontakt mit der EU-Kommission zu stehen. Deshalb wurden selbst in der letzten Beratung des Wirtschaftsausschusses noch komplexe Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Nun zeigt die Antwort aus Brüssel, dass die Dauer der beihilferechtlichen Prüfung auch an der Bereitstellung von Informationen seitens der deutschen Regierung hängt", so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

„Wir haben es nun schwarz auf weiß: Das Bundeswirtschaftsministerium hat es in der Hand, die dringend erwartete Notifizierung voranzutreiben. Es braucht jetzt die volle Konzentration der deutschen Bundesregierung, das Verfahren zügig abzuschließen. Wir befinden uns auf der Zielgeraden. An einer wirksamen Genehmigung hängen nicht zuletzt die längst überfälligen Veröffentlichungen der Zuschläge aus den Ausschreibungen 1.2. (Wind an Land) und 1.3. (Photovoltaik-Freifläche und Bioenergie). Ohne die Veröffentlichung der Zuschläge ist kein Baustart möglich. Ohne Baustart kann die Lieferung zusätzlicher CO2-freier Energie nicht beginnen, was Ausbauziele für Erneuerbare und Klimaziele nachhaltig gefährdet. Jetzt braucht es einen Endspurt", so Peter.

Weiterführende Informationen: 

  • Den Brief des BEE an die EU-Kommission finden Sie hier.
  • Die Antwort der EU-Kommission finden Sie hier.
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