„Es ist mehr als nur ein unfreundlicher Akt, wenn uns ein Verhandlungspartner nach gerade einmal gut einem Jahr einen Vertrag sang- und klanglos vor die Füße wirft“, so Reinhardt. Zwar gewährleiste das Terminservice- und Versorgungsgesetz grundsätzlich nach wie vor eine Zwei-Jahresfrist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und sorge dafür, dass bei Regressen für verordnete Leistungen nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung zu erstatten sei, sondern nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung. „Die Tücke liegt allerdings in den Details. Und die waren in der Rahmenvereinbarung vernünftig geregelt“, ist Reinhardt überzeugt. So hatte man sich beispielweise darauf verständigt, dass das Prinzip der Erstattung (lediglich) der Kostendifferenz für fast alle Leistungen gelte – auch bei allen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen aufgrund von GBA-Richtlinien und bei „Beratung vor Regress“. Dies und vieles mehr werde von den Kassen ohne jede substanzielle Begründung nun wieder in Frage gestellt.
Für Reinhardt gehen die Folgen dieser Kassen-Politik weit über die wirtschaftliche Gefährdung der betroffenen Praxen hinaus. Für ihn konterkarieren die Kassen mit der Kündigung der Vereinbarung die Bereitschaft junger Menschen, sich als Arzt oder Ärztin niederzulassen. Bekanntlich sei die Sorge vor Regress eines der größten Hemmnisse einer Entscheidung zur Niederlassung. „Während wir mit viel Engagement junge Ärztinnen und Ärzte davon zu überzeugen versuchen, dass Arzt-Sein in der Niederlassung Zukunft hat, setzen die Kassen hier ein ganz anderes, fatales Signal. Das ist mit Blick auf die Versorgung schlicht verantwortungslos“.
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