EnWG-Entwurf: Bundesregierung verstößt gegen eigenes Klimaschutzprogramm

„Versprochen, doch leider gebrochen!“, resümiert Urban Windelen, BVES-Bundesgeschäftsführer, die Regelungen zu Energiespeichern im heute mit der ersten Lesung in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG-E). „Die Bundesregierung verstößt mit diesem Gesetzesentwurf nicht nur gegen das eigene Klimaschutzprogramm, sondern auch gegen verpflichtende Vorgaben aus EU-Richtlinien, die aktuell in deutsches Recht zu überführen sind“, so Windelen weiter. „Die Energiespeicherbranche, doch auch die Betreiber der vielen Speicher in den Haushalten, warten ungeduldig auf die versprochene Beseitigung der regulatorischen Hemmnisse. Ohne Speicher und ohne den effizienten Multi-Use-Einsatz von Speichern fehlt der Energiewende weiterhin ein entscheidender Baustein.“

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung legt unmissverständlich fest, dass Energiespeicher von bestehenden Doppelbelastungen zu befreien sind, um den notwendigerweise wachsenden Einsatz von Energiespeichern für die Energiewende und den Klimaschutz nicht weiter zu behindern.

Auch die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie geben vor, dass Energiespeicher nicht länger mit doppelten Steuern und Abgaben belegt werden sollen. Zudem legen bestehende EU-Richtlinien eine Definition für die Energiespeicherung fest, mit der die eigenständige Aufgabe von Energiespeichern im Energiesystem festgeschrieben wird. Gleichzeitig räumen sie Energiespeichern ein „Recht auf Multi-Use“ ein, damit diese gleichzeitig für verschiedene Systemdienstleistungen genutzt werden können und so ihre Fähigkeiten umfänglich in das Energiesystem einbringen können.

Urban Windelen: „Diese Vorgaben hat das Bundeswirtschaftsministerium schlicht nicht aufgenommen, trotz eindeutiger Beschlusslage der gesamten Bundesregierung. Die Rechte der Bürger sowie Betreiber von Speichern werden teils so offensichtlich vernachlässigt oder kurzerhand umformuliert, dass der Verstoß gegen Wort und Wille der europarechtlichen Regelungen evident ist. Es ist völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium hier einerseits eine wachsende Industrie mit hoher Wertschöpfung in und für Deutschland sowie andererseits die bedeutende Rolle von Speichern für unser Energiesystem, die Energiewende und den Klimaschutz weiter blockiert.“

Der BVES setzt jetzt auf den Bundestag, um dort noch konstruktive Änderungen am EnWG-E zu erreichen.

Über Bundesverband Energiespeicher e. V.

Der BVES – Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. ist die führende Stimme für Unternehmen und Organisationen aus allen Bereichen der systemischen Energiespeicherung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Als technologieoffener Industrie-Verband ist der BVES Dialogpartner für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Er bündelt die Kräfte der wichtigsten Branchenvertreter, gestaltet die öffentliche und politische Diskussion und berät bei der Ausgestaltung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie Standards und Normen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Energiespeicher e. V.
Oranienburger Straße 15
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 54610-630
Telefax: +49 (30) 300145500
http://www.bves.de

Ansprechpartner:
Valeska Gottke
Referentin Kommunikation und Märkte
Telefon: +49 (30) 54610-634
E-Mail: v.gottke@bves.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel