Gegen diese Ungleichbehandlung wehrt sich auch die Schreinerei Raible aus Rottenburg-Ergenzingen. Petra und Tobias Raible, die ihre Tochter gerne ausbilden möchten, hatten bereits vor Wochen von der Bundesagentur für Arbeit, die bislang mit der Abwicklung des Programms beauftragt war und es auch weiterhin sein wird, erfahren, dass ihr Betrieb nicht förderungsberechtigt sei. „Es kann doch nicht sein, dass wir aufgrund unseres engen Verwandtschaftsverhältnisses benachteiligt werden. Der Familienbetrieb ist doch auch von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.“ Mit ihrem Anliegen wandten sich die Raibles an die Handwerkskammer Reutlingen, die den Fall dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), welcher der Allianz für Aus- und Weiterbildung angehört, vortrug und deutlich machte, dass auch das Handwerksunternehmen Raible in schwierigen Zeiten einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung leiste. Der grundrechtliche Schutz der Familie gestatte keine Benachteiligung von Familien bei Förderleistungen des Staates. Dies sei schon vor Jahren durch Urteile des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden, so Kammerpräsident Herrmann.
Die Handwerkskammer Reutlingen fordert deshalb, dass der Passus, wonach eine Förderung von Ausbildungsverhältnissen zwischen Parteien mit „Verwandtschaftsgrad I“ nicht möglich ist, im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Förderrichtlinie gestrichen wird.
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