Bayerische Eisenbahngesellschaft schreibt Expressverkehr München – Hof/Prag neu aus

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat das Wettbewerbsverfahren Expressverkehr Ostbayern Übergang eröffnet. Das Netz umfasst die Linien RE 2 München – Regensburg – Hof und RE 25 München – Regensburg – Prag, die aktuell von der Länderbahn unter dem Markennamen Alex betrieben werden. Auf tschechischer Seite erbringt das staatliche Eisenbahnverkehrsunternehmen České dráhy (ČD) die Verkehrsleistungen. Der Verkehrsvertrag startet im Dezember 2023 und läuft bis Dezember 2026. Zu diesem Zeitpunkt läuft auf tschechischer Seite der Vertrag mit der ČD aus. Für den Zeitraum ab Dezember 2026 ist in Kooperation mit dem Verkehrsministerium der Tschechischen Republik eine Neuausschreibung der Verkehre über einen längeren Zeitraum mit der Vorgabe von Neufahrzeugen geplant.

Es handelt sich um einen Nettovertrag, der in einem europaweit offenen Wettbewerbsverfahren vergeben wird. Interessierte Verkehrsunternehmen können ihre Angebote bis voraussichtlich Ende August abgeben. Den Zuschlag erteilt die BEG voraussichtlich im Oktober dieses Jahres.

Trennung der Linien nach Hof und Prag

Die größte Änderung nach Inkrafttreten des neuen Vertrags im Dezember 2023 wird die Trennung beider Linien sein: Die Züge aus Hof (RE 2) und Prag (RE 25) werden nicht mehr in Schwandorf zusammengeführt, sondern fahren im stündlichen Wechsel getrennt nach München. Davon erhofft sich die BEG eine höhere Pünktlichkeit, da sich Verspätungen künftig nicht mehr von einer Linie auf die andere übertragen.

Hierzu wird ab Ende 2023 der aktuell von DB Regio erbrachte zweistündliche RE-Verkehr München – Regensburg in das Netz integriert. Diese Züge werden nach Hof verlängert, nördlich von Regensburg gegenüber dem heutigen Fahrplan um eine Stunde versetzt. Die Fahrtzeit zwischen Hof und Regensburg verkürzt sich um acht Minuten, weil künftig die Standzeiten in Schwandorf entfallen, um die Züge aus Prag und Hof zusammenzuführen.

Durch die separate Linienführung entsteht eine stündliche Direktverbindung zwischen Schwandorf und München; derzeit fahren die Züge hier durchgehend nur im Zweistundentakt. Neben dieser Taktverdichtung bestellt die BEG auch zusätzliche Verbindungen am frühen Morgen und späten Abend in den Abschnitten Hof – Marktredwitz und Schwandorf – Regensburg. Dadurch wächst das Verkehrsangebot gegenüber heute um acht Prozent auf rund vier Millionen Zugkilometer pro Jahr (in Bayern).

Fahrzeuge mit gleichen Vorgaben

Bei den Zügen gibt die BEG keine wesentlich neuen Kriterien vor; die Anforderungen orientieren sich am Status quo, das heißt Gebrauchtfahrzeuge sind zugelassen. Der Umstieg auf Neufahrzeuge ist mit der nächsten Ausschreibung in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre geplant. Daraus ergibt sich die kurze Laufzeit des jetzt zur Vergabe anstehenden Übergangsvertrags von nur drei bis maximal fünf Jahren.

Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst u. a. neun Zugpaare München – Hof, Los 2 sieben Zugpaare München – Prag und ein Zugpaar München – Hof.

Separate Linienführung soll Zuverlässigkeit verbessern

In den vergangenen Jahren nahm das Netz Alex-Nord mit den Linien München – Hof/Prag regelmäßig einen der letzten Plätze beim Pünktlichkeitsranking der BEG ein. Durch die Trennung beider Linien hofft die BEG, die Zuverlässigkeit zu erhöhen. Allerdings bleiben strukturelle Probleme in der Infrastruktur bestehen, die sich auch in Zukunft angesichts der langen Laufwege der Züge negativ auf die Pünktlichkeit auswirken dürften. Dazu zählt die knapp 150 Kilometer lange eingleisige Strecke Schwandorf – Pilsen, aber auch der vielbefahrene Abschnitt Freising – München, der an seiner Belastungsgrenze angekommen ist.

Hohe Qualitätsanforderungen

Die BEG stellt detaillierte Anforderungen in Sachen Qualität. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das sich im Vergabeverfahren durchsetzt, erhält monatliche und jährliche Zielwerte zur Pünktlichkeit und zur Anschlusssicherung. Unterschreitet das Unternehmen diese Werte, werden Strafzahlungen fällig. Außerdem misst die BEG die Servicequalität des Betreibers mit Hilfe von Tests und Fahrgastbefragungen. Zu den Kriterien zählen unter anderem die Sauberkeit der Züge, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung und die Fahrgastinformation. Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, übertrifft es die Mindestanforderungen, erhält es einen finanziellen Bonus.

Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren Expressverkehr Ostbayern unter www.beg.bahnland-bayern.de/expressverkehr-ostbayern-übergang

Über die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist ein Unternehmen des Freistaats Bayern. Im Auftrag des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr plant, finanziert und kontrolliert die BEG den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern. Zu den wesentlichen Aufgaben der BEG gehören dabei die Konzeption und Verbesserung von Fahrplänen sowie die Qualitätssicherung. Die Aufträge für Verkehrsleistungen werden in Wettbewerbsverfahren vergeben. Den Zuschlag erhält jeweils das Verkehrsunternehmen, welches das insgesamt wirtschaftlichste, also das qualitativ und preislich beste Angebot abgibt. Als Folge des Wettbewerbs zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen konnte die BEG in den letzten Jahren nicht nur das Fahrplanangebot, sondern auch Qualitätsmerkmale wie Komfort und Fahrgastinformation ständig verbessern. Große Erfolge waren unter anderem die Einführung des Bayern-Takts – ein Stundentakt für fast ganz Bayern – sowie des Bayern-Tickets.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Boschetsrieder Straße 69
81379 München
Telefon: +49 (89) 748825-0
Telefax: +49 (89) 748825-51
http://www.bahnland-bayern.de

Ansprechpartner:
Wolfgang Oeser
Leiter Qualitätsmanagement, Marketing, Presse
Telefon: +49 (89) 748825-17
E-Mail: wolfgang.oeser@bahnland-bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel