Der Genehmigungsbescheid erweise sich laut VG zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich als rechtswidrig. Mit Blick auf den streng geschützten Rotmilan drohe durch den genehmigten Anlagenbetrieb nämlich ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot. Das VG hält fest, dass die angefochtene Genehmigung nur so zu verstehen sei, dass die Genehmigungsbehörde davon ausgegangen sei, dass das Tötungsverbot für den Rotmilan durch den Betrieb der WEA verletzt werde. Der Kreis Euskirchen habe für den Rotmilan ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Anlagenbetrieb festgestellt. Das im Genehmigungsbescheid zurzeit vorgesehene Schutzkonzept reiche mit Blick auf die dort vorgesehenen Abschaltzeiten bei Mahd- und Ernteereignissen im Windpark voraussichtlich nicht aus, um dieses Tötungsrisiko wieder auszuschließen. Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten seien nicht ausreichend, dem Kreis als Genehmigungsbehörde sei es nicht gelungen, plausibel zu erläutern, aus welchen Gründen diese Abschaltungen dennoch ausreichen, "um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko mit Blick auf den Rotmilan zu verhindern“.
Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der NI im Kreis Euskirchen, begrüßen die Entscheidung zum Schutz des Rotmilans, finden aber auch kritische Worte. "Aus Sicht des Verwaltungsgerichts soll es nachvollziehbar sein, dass für Rotmilane im Vorhabengebiet vor dem 15.03. nicht mit einem relevanten Vorkommen zu rechnen sei. Das mag früher so gewesen sein, trifft heute aber nicht mehr zu. Zahlreiche Rotmilane kehren schon im Februar aus ihren Winterquartieren zurück", so Neumann und Rapp-Lange.
Die Naturschutzinitiative (NI) dankt allen Mitgliedern und Unterstützern vor Ort ganz herzlich, die sich insbesondere für den Schutz der Rotmilane eingesetzt haben.
Aktenzeichen: 6 L 417/20
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