Der Inklusionsbeirat begrüßt zwar, dass der Gewaltschutz erstmals im SGB IX verankert wird, kritisiert jedoch, dass die Vorgaben deutlich zu unkonkret seien. Derzeit sei im Gesetzentwurf die Rede von „geeignete Maßnahmen“ – darunter könne jedoch jeder Leistungserbringer etwas Anderes verstehen. „Durch eine derart unbestimmte Vorgabe ergibt sich voraussichtlich in der Praxis keine Notwendigkeit zu einer Veränderung bzw. Verbesserung bestehender und vor allem unzureichender Gewaltschutzmaßnahmen“, so der Beirat in seinem Papier. Gewaltschutzvorgaben müssten jedoch einen hohen Stellenwert haben und verbindlich geregelt werden.
Dies ergebe sich auch aus Artikel der 16 UN-Behindertenrechtskonvention. Dort sei die Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen, festgeschrieben.
Der Inklusionsbeirat fordert den Gesetzgeber daher auf, die gesetzlichen Aufgaben und die zu treffenden Maßnahmen zur Erfüllung des Schutzauftrags in § 37a SGB IX zu konkretisieren und zu erweitern.
Die Stellungnahme finden Sie im Anhang sowie hier:
Über den Inklusionsbeirat: Der Beirat ist angedockt an die staatliche Koordinierungsstelle gemäß UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Behinderungen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einbinden soll. Er ist besetzt mit Vertreter*innen der Verbände der Menschen mit Behinderungen. Einberufen wird der Beirat auf Empfehlung des Deutschen Behindertenrates durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel.
Dienstsitz der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Mauerstraße 53
11017 Berlin
Telefon: +49 (30) 18527-2944
Telefax: +49 (30) 18527-1871
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