„Mit dieser Entscheidung wird der Einsatz von Honorarkräften in den Einrichtungen praktisch unmöglich“, sagt Stefan Werner, Vizepräsident im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). „Honorarkräfte werden dann eingesetzt, wenn in einer Einrichtung plötzlich Personal ausfällt, weil die Kolleginnen und Kollegen erkrankt oder in Quarantäne sind. In den Einrichtungen wird dann schnell und zeitlich begrenzt Unterstützung gebraucht, damit die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf gewährleistet werden kann. Dies nun aus wirtschaftlichen Gründen komplett zu blockieren, ist falsch.“
Der DBfK schlägt stattdessen vor, die Refinanzierung von Honorarkräften an eine Honorarobergrenze zu knüpfen. Dabei sei zu bedenken, dass die Kosten für Honorarkräfte selbstverständlich über den Kosten für das Stammpersonal lägen, da in den Honoraren auch Anteile beispielsweise für Urlaub oder Ausfälle enthalten seien. „Es gab sicher Fälle, in denen sehr hohe Honorare gefordert und gezahlt wurden, so wie der GKV-Spitzenverband es mitteilt. Aber daraus zu folgern, dass gar keine Honorarkräfte mehr eingesetzt werden können, ist der falsche Weg“, so Werner weiter. „Diese Entscheidung wirkt sich negativ auf die Versorgungssicherheit der Menschen mit Pflegebedarf aus und belastet die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, die sowieso schon an und über ihre Grenzen arbeiten.“
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