DMP Asthma: IQWiG sieht geringen Aktualisierungsbedarf

Disease-Management-Programme (DMP) sollen dazu beitragen, die Versorgung zu optimieren, die Zusammenarbeit der Leistungserbringer zu fördern und somit diagnostische und therapeutische Abläufe besser miteinander zu verzahnen. Die inhaltlichen Anforderungen an ein DMP hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) geregelt.

Im DMP Asthma bronchiale, zuletzt aktualisiert zum 13. Februar 2018, waren im Jahr 2020 bundesweit rund eine Million gesetzlich Krankenversicherte eingeschrieben. Damit ist das DMP Asthma bronchiale das drittgrößte DMP in Deutschland – mehr Eingeschriebene verzeichnen nur das DMP Diabetes mellitus Typ 2 und das DMP koronare Herzkrankheit.

Im Auftrag des G-BA hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun aktuelle evidenzbasierte medizinische Leitlinien zu Asthma bronchiale identifiziert und deren Empfehlungen mit der DMP-A-RL abgeglichen. Vorläufiges Ergebnis des Vorberichts: Nach Auswertung von etwa 2000 Empfehlungen in sieben Leitlinien sieht das Institut für den Großteil der Versorgungsaspekte wenige Diskrepanzen mit den Inhalten des aktuellen DMP Asthma bronchiale. Da die 4. Auflage der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma erst nach Abschluss der systematischen Literaturrecherche für den Vorbericht veröffentlicht wurde, konnte sie hier noch nicht berücksichtigt werden.

Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 22.03.2021.

Nur wenige Diskrepanzen zwischen Empfehlungen und DMP

Bei Asthma bronchiale sind die Atemwege kurzzeitig oder auch dauerhaft so verengt, dass man schlecht Luft bekommt. Typisch sind Anfälle mit „pfeifendem“ Atem, Husten und Atemnot. Wenn Asthma nicht angemessen behandelt wird, kann es mit der Zeit dazu führen, dass die Lunge schlechter Sauerstoff aufnimmt und die körperliche Belastbarkeit nachlässt. Um dies zu verhindern, soll das DMP Asthma bronchiale die Versorgung von Asthma-Erkrankten optimieren.

Zu den wesentlichen vom IQWiG identifizierten Diskrepanzen zwischen der aktuellen DMP-A-RL und den eingeschlossenen Leitlinien zählen:

  • die Diagnose eines Asthma bronchiale per FeNO-Messung (nicht in der DMP-A-RL, aber in einzelnen Leitlinien als zusätzliches diagnostisches Kriterium empfohlen),
  • die Diagnose eines Asthma bronchiale allein anhand einer erhöhten zirkadianen PEF-Variabilität (laut DMP-A-RL möglich, in einzelnen Leitlinien aber nur als ergänzende Methode vorgesehen) und
  • die Therapie eines Asthma bronchiale über die Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden (ICS) oder die Kombination von ICS und lang wirksamen Beta-2-Agonisten (LABA) (in der DMP-A-RL bisher nur im Rahmen der Dauertherapie eingeführt, in mehreren Leitlinien aber auch im Rahmen der Bedarfstherapie als Fixkombination aus niedrigdosiertem ICS und Formoterol empfohlen).

Zu einigen Versorgungsaspekten der DMP-AL-R hat das Institut zudem keine Empfehlungen in den eingeschlossenen Leitlinien gefunden.

Zusätzlicher Versorgungsaspekt: digitale Anwendungen

In den eingeschlossenen Leitlinien waren auch Empfehlungen zu digitalen Anwendungen enthalten, die in der aktuellen Fassung der DMP-A-RL noch nicht berücksichtigt werden. Allerdings beruhen diese Empfehlungen größtenteils auf niedrigen Empfehlungsgraden oder widersprüchlicher Evidenz.

Im Rahmen des Selbstmanagements könnten telemedizinische Interventionen wie automatisierte Reminder oder web- bzw. computerbasierte Lernprogramme die Adhärenz der Patientinnen und Patienten verbessern sowie ihr Wissen über die Erkrankung oder ihr Verhalten beeinflussen, heißt es im IQWiG-Vorbericht. Auch für das Telemonitoring gebe es Hinweise auf eine mögliche Verbesserung der Asthmakontrolle und Lebensqualität. Empfehlungen zu spezifischen Apps konnten jedoch nicht identifiziert werden.

Zum Ablauf der Berichterstellung

Der G-BA hat das IQWiG am 18.06.2020 mit einer Leitliniensynopse zur Aktualisierung des DMP Asthma bronchiale beauftragt. In die Bearbeitung des Projekts wurden externe Sachverständige eingebunden. Bei dem vorliegenden Vorbericht handelt es sich um eine vorläufige Bewertung. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist am 22.03.2021 gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Im Anschluss erstellt das IQWiG den Abschlussbericht.

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