Um Ungleichgewichten der Marktbeteiligten bei Vertragsverhandlungen keinen Raum zu geben, müssen alle grauen Verbote in absolute schwarze Verbote überführt werden. Zudem muss die Beweislast umgekehrt werden: „Muss der Käufer gegenüber der Durchsetzungsbehörde beweisen, dass er sich redlich verhalten hat, dient das auch dem Schutz des Verkäufers“, so Buth weiter.
Die Evaluierung nach zwei Jahren bietet die Möglichkeit, die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zu prüfen und falls notwendig zu schärfen.
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 856214-3
Telefax: +49 (30) 856214-55
http://www.raiffeisen.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 856214-430
Fax: +49 (30) 856214-432
E-Mail: presse@drv.raiffeisen.de