„Wer einen besseren Schutz bei Betriebsratsgründungen in den Koalitionsvertrag schreibt, darf nicht kneifen, wenn es konkret wird. Wir fordern die CDU auf, die Stärkung von Betriebsräten und Mitbestimmung nicht weiter zu verhindern. Schöne Worte auf dem Papier reichen nicht. Beschäftigte, die sich für die Wahl eines Betriebsrates in ihrem Betrieb engagieren, brauchen einen starken Kündigungsschutz“, so Schlimbach.
Aktuelle Studien der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass bundesweit jede sechste Wahl in Betrieben, die noch keinen Betriebsrat hatten, mit illegalen Mitteln behindert wird. Häufig wird Beschäftigten, die einen Betriebsrat gründen wollen, gekündigt.
„In Sachsen wird bis zu jede dritte Betriebsratswahl aktiv von den Arbeitgebern behindert. Es ist ein Skandal, dass Beschäftigte, die vom Recht einer Betriebsratsgründung Gebrauch machen, Angst haben müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Mit der Nicht-Umsetzung des Betriebsrätestärkungsgesetzes wird Menschen, die sich für ihre in der Verfassung garantierten Rechte einsetzen, der notwendige Schutz verwehrt“, sagte Schlimbach.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern, das Betriebsrätestärkungsgesetz schnellstmöglich und wie im Referentenentwurf von Minister Heil vorgesehen auf den Weg zu bringen.
Hintergrund
Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 der sächsischen Regierungsparteien: „Die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten und Gewerkschaften wollen wir weiter stärken. Wir streben dazu eine Bundesratsinitiative an, um im Betriebsverfassungsgesetz einen besseren Schutz bei Betriebsratsgründungen zu schaffen.“
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