Durch die aktuelle Änderung der Garagenverordnung im Rahmen der Zweiten Verordnung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Änderung bauordnungsrechtlicher Verordnungen vom 8. Dezember 2020 wird es für Betreiber von Mittel- und Großgaragen in Zukunft einfacher, die gesetzlichen Prüffristen im Blick zu behalten und die vorgeschriebenen Prüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. „Bisher mussten Sprinkler- und CO-Warnanlagen jährlich geprüft werden“, erklärt Jörg Wagler von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH in Filderstadt. „Für alle anderen Anlagen war eine Prüfung im Abstand von zwei Jahren ausreichend.“ Dazu gehören maschinelle Rauchabzugsanlagen, maschinelle Zu- und Abluftanlagen, Feuerlöschanlagen sowie die Sicherheitsbeleuchtungen einschließlich der Sicherheitsstromversorgung. Nach der Vereinheitlichung der Prüffristen unterstützen die Experten von TÜV SÜD Industrie Service die Betreiber bei der Anpassung der Prüfungen an die neuen Vorgaben, um eine möglichst effiziente Durchführung aus einer Hand zu gewährleisten.
Kontakt: TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 7, 70794 Baden-Württemberg, Tel. 07 11/ 70 05 – 453, E-Mail: is-kunden-bw@tuvsud.com.
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-2372
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: thomas.oberst@tuvsud.com