Medienrat beschließt fünf Satzungen zur Konkretisierung des Medienstaatsvertrags

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Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner heutigen Sitzung die ersten fünf Satzungen zur Umsetzung des neuen Medienstaatsvertrags (MStV) beschlossen.

• Die Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des MStV (Satzung Zulassungsfreiheit – ZFS),
• die Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des MStV über Medienplattformen und Benutzeroberflächen (MB-Satzung),
• die Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des MStV (Gewinnspielsatzung – GGS),
• die Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des MStV (Werbesatzung – WerbeS) und
• die Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 MStV.

Die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten erstellt insgesamt elf Satzungen nach dem MStV, die von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) erarbeitet werden und im Anschluss von den Gremien aller 14 Landesmedienanstalten übereinstimmend beschlossen werden müssen.

Die neue gemeinsame Werbesatzung entstand unter Federführung der BLM. Hier galt es beispielsweise, die Regelungen für rundfunkähnliche Telemedien anzupassen, neue Vorgaben für die Platzierung von Sponsorhinweisen zu formulieren oder die Vorgaben zum

Thema politische Werbung zu konkretisieren.

Informationen zu allen Ergebnissen aus der Medienrats-Sitzung vom 11.02.2021 finden Sie hier.

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