Die Ergebnisse des Jahres 2020 werden durch eine deutlich niedrigere Zahl von Gewerbeanmeldungen in den Gewerbeämtern ab März 2020 beeinflusst. Im Januar und Februar gab es im Vorjahresvergleich nur 2,3 % weniger Gründungen größerer Betriebe, von März bis Dezember dann 5,0 % weniger als im Vorjahreszeitraum (Ergebnisse für Dezember ohne Sachsen). Gründe für den deutlicheren Rückgang seit März sind zum einen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gewerbeämter selbst, wie zum Beispiel die Einstellung des Besucherverkehrs und Personalengpässe. Zum anderen ist davon auszugehen, dass viele Gewerbetreibende aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit die weitere wirtschaftliche Entwicklung abwarten, bevor sie ein Gewerbe anmelden.
Weniger neu gegründete Kleinunternehmen, mehr Nebenerwerbsbetriebe
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im Jahr 2020 mit rund 135 400 deutlich unter dem Vorjahreswert (-17,3 %). Dagegen nahm die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe um 10,2 % auf rund 290 100 zu.
Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank im Jahr 2020 auf rund 658 800, das waren 1,8 % weniger als im Vorjahr. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Vollständige Gewerbeaufgaben gehen im Jahr 2020 ebenfalls zurück
Rund 87 800 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im Jahr 2020 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 11,2 % weniger als 2019. Rückgänge wurden bereits in den vergangenen 5 Jahren gemeldet, wenn auch nicht in solch einer Größenordnung wie im Jahr 2020. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank 2020 gegenüber 2019 um 20,8 % auf 160 100 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 6,2 % auf rund 177 500. Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit rund 425 400 Betrieben 13,2 % geringer als im Jahr 2019. Auch hier ist davon auszugehen, dass die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Gewerbeämter sowie Konjunkturhilfen infolge der Corona-Krise zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der vollständigen Gewerbeaufgaben beigetragen haben.
Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen lag im Jahr 2020 mit rund 538 600 um 11,8 % unter dem Vorjahreswert. Hierbei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.
Definitionen: Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung, Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 5, "Gewerbeanzeigen".
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