Die vier Recyclingverbände – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling und Entsorgungsunternehmen e.V., Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) – üben scharfe Kritik an der Empfehlung des Bundesratsumweltausschusses, zertifizierten Erstbehandlungsanlagen die direkte Annahme von Altgeräten aus privaten Haushalten nicht zu gewähren.
Der Umweltausschuss des Bundesrates lehnt eine Berechtigung der zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zur direkten Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten ab. Mit dieser Ablehnung spricht sich der Ausschuss gegen das primäre Ziel der Novelle, nämlich mehr Sammelmengen für ein ressourcenschonendes Recycling zu erreichen, aus, sind sich die Verbände einig.
Der Umweltausschuss gibt an, dass die Ausweitung der Sammelberechtigten den Vollzug erschwere, was zwangsläufig bedeuten würde, dass mehr Altgeräte in illegalen Kanälen verschwinden. Dieser Begründung können die Recyclingverbände nicht folgen. Sie ist nicht sachgerecht, nicht durch Fakten belegt und zudem werde eine ganze Branche unter Generalverdacht gestellt. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung einer Erstbehandlungsanlage sind klar gesetzlich geregelt und werden gerade dort vom Vollzug überprüft.
Die Recyclingverbände sehen in der Ausweitung der Rücknahmemöglichkeiten eine Chance, die Sammelquoten zu erhöhen. Seit Jahren betonen sie, dass ein flächendeckenderes und flexibleres Rücknahmeangebot für den Bürger notwendig ist, um zumindest in die Nähe der EU-Sammelquote von 65 Prozent zu kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Umweltausschuss aber offenbar nur einseitig auf eine Ausweitung beim Handel. Auf welcher Basis eine Differenzierung zwischen gewünschter Vertreiberrücknahme und abzulehnender Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen vorgenommen wird, erschließt sich den Recyclingverbänden nicht.
Begrüßt wird von den Verbänden hingegen, dass sich der Umweltausschuss dafür aussprach, zukünftig für die Erfassung von Bildschirmgeräten (Sammelgruppe 2) kleine Gebinde mit einzelnen Fassungsvermögen von 2,5 m³ vorzusehen. Dies sei ein notwendiger Schritt, der Bruchgefahr der Geräte, insbesondere der schadstoffhaltigen Flachbildschirme, vorzubeugen. Die gemeinsame Erfassung aller Bildschirmarten im Großcontainer muss mit der dritten Novelle des ElektroG zum Schutze der Mitarbeiter am Wertstoffhof und in den Erstbehandlungsanlagen und dem Ziel der Wertstoffgewinnung explizit und gesetzlich beendet werden.
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