Die IHRA-Definition dient einerseits zur Sensibilisierung und andererseits als Orientierung sowie Instrument bei der Einordnung von Antisemitismus-Fällen. So kann Antisemitismus früher erkannt und dadurch besser bekämpft werden. In der Definition heißt es: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“
Der VfL setzt sich seit vielen Jahren gegen Antisemitismus, aber auch andere Formen der Diskriminierung ein. Diese Werte sind sowohl im VfL-Leitbild als auch der vereinseigenen Satzung integriert. Durch Aktionsspieltage und Bildungsreisen – unter anderem zum Konzentrationslager Buchenwald – werden die Fans nicht nur aktiv über die Hintergründe informiert, sondern zugleich miteinbezogen. Dabei ist das Fanprojekt Bochum fester Partner und selbst Initiator von Projekten und Veranstaltungen.
„Die Annahme der IHRA-Definition stärkt unsere bisherige Arbeit im Bereich der Antisemitismusprävention“, sagt Ilja Kaenzig, Sprecher der VfL-Geschäftsführung. „Sie ist damit nicht der Auftakt unseres bereits bestehenden Engagements, sondern ein starkes Zeichen im Rahmen unserer sozialen Verantwortung. Wie in unserem Leitbild beschrieben, leben wir Toleranz und Gleichheit vor. Antisemitismus und Rassismus lehnen wir nicht nur ab, sondern setzen uns aktiv dagegen ein.“
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen: „Ich begrüße dieses Engagement der vier Fußballclubs sehr, denn ihr Bekenntnis gegen Antisemitismus und für die Menschenwürde wirkt tief in alle gesellschaftlichen Bereiche. Dies zeigt, dass Antisemitismus uns alle angeht und nirgendwo einen Platz in Deutschland hat – auch in keinem Fußballstadion und in keinem Fußballverein. Sport und jüdisches Leben gehören zu NRW – ohne Wenn und Aber.“
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