Illegaler Brennelementeexport für das belgische Atomkraftwerk Doel

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafanzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen nach § 328 Absatz 1 Strafgesetzbuch gestellt. Die Anzeige richtet sich gegen die Verantwortlichen der Advanced Nuclear Fuels GmbH in Lingen/Ems sowie den Präsidenten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Hintergrund ist, das die ANF einem Bericht der Tagezeitung taz zufolge zwischen dem 18. und 25. Januar Atombrennstäbe in das belgische Atomkraftwerk Doel geliefert hat. Dabei hatte der BUND am 7. Januar beim BAFA Widerspruch gegen die Exportgenehmigung eingelegt. Dieser hat aufschiebende Wirkung, womit die Exporte rechtswidrig sind.

„Das Vorgehen der ANF ist eine grobe Missachtung unseres Rechtsstaats und löst unkalkulierbare Risiken aus“, sagte BUND-Landesvorstandsmitglied Klaus Brunsmeier. „Mit den offensichtlich illegal exportierten Brennelementen wird ein marodes Atomkraftwerk am Leben gehalten, das ganz Nordrhein-Westfalen gefährdet. Die Bundesregierung muss den Betrieb in Lingen endlich dichtmachen.“

Über den Widerspruch des BUND ist bis heute nicht entschieden, allerdings gehen sowohl das BAFA sowie die in dieser Frage oberste Fachaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), ebenfalls von einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs aus. Die ANF ist seitens des BAFA auch am 15. Januar 2021 und nochmals am 22. Januar 2021 über den Widerspruch und die dadurch bedingte aufschiebende Wirkung der Transportgenehmigung in Kenntnis gesetzt worden. Gleichwohl sind durch die ANF am 18., 19., 21. und 25. Januar 2021 Exporte auf Grundlage der nicht vollziehbaren Exportgenehmigung über die deutsch-belgische Grenze in das belgische Atomkraftwerk Doel erfolgt.

Der BUND sieht aber auch schwere Versäumnisse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verantwortlichen beim BAFA von der Absicht der Durchführung der Exporte durch die ANF wussten und diese gleichwohl nicht unterbunden oder die zuständigen Zolldienststellen nicht entsprechend mit Blick auf mögliche rechtswidrige Exporte von Kernbrennstoffen durch die ANF in Kenntnis gesetzt haben. Sollte dies der Fall gewesen sein, ist ebenfalls eine Strafbarkeit nach § 328 Abs. 1 Strafgesetzbuch gegeben.

Der BUND appelliert zudem an die Fachaufsichtsbehörde des BAFA, das Bundesumweltministerium, bei der Behörde endlich für einen rechtskonformen Umgang mit dem BUND-Widerspruch zu sorgen. Eine entsprechende Anfrage des BUND bei Bundesumweltministerin Svenja Schulze vom 14. Januar blieb bis heute ohne Antwort.

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