„Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen der Folgen nach COVID-19 eingeschränkt oder gefährdet ist, können im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine Anschlussrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wenn zur Behandlung von COVID-19 keine Krankenhausbehandlung notwendig war oder die Beschwerden erst später auftreten kann eine medizinische Rehabilitation beantragt werden“, erläutert Dr. med. Harald Berger, Leiter der Hauptabteilung Gesundheit und Teilhabe bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern. Die Sozialdienste der Akutkrankenhäuser unterstützen bei der Antragstellung.
Die Deutsche Rentenversicherung ist als Leistungsträger für die gesetzliche Rente im Alter oder bei vorzeitiger Erwerbsminderung der ideale Partner für medizinische Rehabilitation. Die Deutsche Rentenversicherung deckt mit ihren Rehakliniken ein breites Spektrum an Krankheitsbildern ab. Hier stehen spezielle Angebote zur Verfügung: Kranken- und Atemgymnastik, Ausdauertraining, Bewegungstraining, Krafttraining, Ergotherapie sowie balneo-physikalische Therapien fördern zum Beispiel die Atemfunktion und stärken die Leistungsfähigkeit.
„Unser oberstes Ziel ist es, den körperlichen und auch psychischen Gesamtzustand so weit wie möglich zu verbessern“, so Dr. med. Harald Berger weiter. „Wir wissen, was die Arbeitswelt vom einzelnen Arbeitnehmer heute fordert und können ihn in unseren eigenen Kliniken wieder fit machen für den Alltag.“
Weiterführende und umfassende Informationen zu den Behandlungsfeldern und Therapieangeboten findet man im Internet unter: www.klinikverbund-nordbayern.de
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