Verkehrsstrafrecht: Faherlaubnisentzung vermeiden!

Fahrerlaubnisentzug vermeiden! Einziehung des Führerscheins vermeiden! Stuttgarter Kanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, erreichte vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 153 a Abs. 2 StPO gegen Geldauflage für Mandanten. Dies bedeutet: Nach Zahlung der Geldauflage wird das Verfahren endgültig eingestellt und die Sperrfrist im vorliegenden Fall von 8 Monaten ist vom Tisch!
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