„Zur Verringerung der Ansteckung im gemeinschaftlichen Wohnen von Menschen mit Behinderung sind regelmäßige Schnelltests von Bewohnerinnen und Bewohnern wie von Mitarbeitenden sehr wichtig. Daher ist es gut und überfällig, dass die Personalkosten hierfür ebenso übernommen werden wie in der Altenhilfe. Das haben wir als Lebenshilfe von Anfang an gefordert. Gerade weil Menschen mit Behinderung häufig mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, wenn sie sich mit COVID-19 anstecken, ist dies ein entscheidender Schritt für die Menschen selbst wie auch zur Eindämmung des Infektionsgeschehens insgesamt.“
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. In rund 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und rund 4370 Einrichtungen der Lebenshilfe sind mehr als 121.000 Mitglieder und zirka 60.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de
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