Diesel-Klage betrifft Wohnmobil Morelo Palace 88 LB Trend
Insider haben es schon lange gewusst. Jetzt stehen die Kunden von Fiat Chrysler und Iveco unter Schock. Fiat und Iveco verkaufen ihre Fahrgestelle und Motoren an beinahe alle Hersteller von Reise- und Wohnmobilen. Damit hält der Diesel-Abgasskandal von FCA und Iveco Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg eingereicht. Das Mobil „Adria Twin“ wird von der Firma Adria Mobil aus Slowenien vertrieben. In der aktuellen Klage steht erstmals ein Fahrzeug von Morelo im Mittelpunkt. Das Modell „Palace 88 LB Trend“ besitzt einen Diesel, der zu Heavy-Duty-Reihe gehört. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit Sommer 2020 auch gegen diese Motoren. Hier die Fakten zur ersten Zivilklage gegen CNH in der Bundesrepublik:
- Im Dezember 2018 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Morelo „Palace 88 LB Trend“ für 274.500 Euro
- Beim Motor handelt es sich um einen Daily, 3 Liter, 205 PS, Euro 6b. Der Diesel gehört zur Heavy-Duty-Reihe von Iveco, die auf einer Liste steht, die die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zuge von Durchsuchungen bei FCA und Iveco am 22. Juli 2020 veröffentlicht hatte.
- Iveco ist ein Tochterunternehmen der niederländischen Firma CNH. CNH wiederum wird wie Fiat Chrysler Automobiles von der Holdinggesellschaft Exor kontrolliert, die sich im Mehrheitsbesitz der Fiat-Familie Agnelli befindet.
- Mit Klage vom 15. Januar 2021 soll das Landgericht Cottbus feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und CNH dafür haftet.
- Auch gegen den Fiat Ducato mit dem Multijet-Motor laufen im Zusammenhang mit Durchsuchungen bei Fiat Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Behörde bittet Fiat-Kunden, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.
- Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt wird der Ducato als im Diesel-Abgasskandal verwickelt geführt.
- Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei Fiat bereits 2016 auf. Der Fiat-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests. Für den Chemiker und Umweltexperten Axel Friedrich sind alle Motoren des Konzerns mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipuliert. Sie halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und im normalen Straßenverkehr wird die Luft verpestet.
- Auch bei Untersuchungen durch den ADAC fiel der Fiat Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1.200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat und Iveco der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird. Damit wäre der Fall FCA und Iveco mit dem ersten Abgasskandal der Volkswagen AG vergleichbar. Und VW ist am 25. Mai 2020 vom Bundesgerichtshof wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden.
- Das Fahrzeug ist aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und dem Verbraucher ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht dem Fahrzeug die Stilllegung.
Welche Motoren sind im FCA-Skandal verwickelt?
FCA-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Kanzlei gehört zu einer der erfahrensten im Abgasskandal, hat am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Dieselskandal von VW eingereicht und mit der Musterfeststellungsklage gegen VW deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Eine der wichtigsten Frage für die Verbraucher ist natürlich, bin ich vom Skandal betroffen.
Laut eines Zeugen-Aufrufs des Polizeipräsidiums Frankfurt stehen folgende Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 (Euro 5 und Euro 6) unter Verdacht:
- 1,3 Liter Multijet
- 1,3 Liter 16V Multijet
- 1,6 Liter Multijet
- 1,6 Liter
- 2,0 Liter Multijet
- 2,0 Liter
- 2,2 Liter Multijet II
- 2,3 Liter
- 2,3 Liter Multijet
- (An dieser Stelle müsste jetzt nach Recherchen unserer Kanzlei auch der 2,3 Liter Multijet II stehen)
- 3,0 Liter
Weiter unter Verdacht stehen laut Polizei Motoren der sogenannten Light-Duty- / Heavy-Duty-Reihe, die in Kraftfahrzeugen der Marken Fiat und Iveco verbaut und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen worden sein sollen. Folgende Motoren mit Motorkennung sind von der Polizei aufgelistet:
110 Multijet F1AE3481G
115 Multijet 250A1000
150 Multijet F1AE3481D
180 Multijet F1CE3481E
Letztlich sind die Angaben der Polizei nur ein Anhaltspunkt, in welchen Motoren sich unzulässige Abschalteinrichtungen befinden könnten, die dafür sorgen, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden und nicht im realen Straßenbetrieb.
Am einfachsten ist die Messlatte des Umweltexperten Axel Friedrich: Alle Euro-5- und Euro-6-Motoren reißen die Abgasgrenzwerte, wenn sie den Prüfstand verlassen haben. Nur Euro 6dTemp und Euro 6d halten die gesetzlichen Vorschriften auch im Straßenverkehr ein. Der Unterschied zwischen den beiden Euro 6d-Normen ist recht einfach. Euro 6d-TEMP gesteht einem Diesel auf der Straße den 2,1-fachen NOx-Ausstoß im Vergleich zum Prüfstand zu. Wenn das Auto im Labor also 80 mg/km ausstößt, dürfen es auf der Straße 168 sein.
Warum sollten Verbraucher im Fiat-Skandal keine Zeit verlieren?
Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?
- Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei. Ist die Gewährleistung abgelaufen, besteht natürlich die Möglichkeit gegen FCA juristisch vorzugehen.
- Bei den Ansprüchen gegen Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.
- Abwarten ist daher keine Option. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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