Bentele: Jetzt Chancen für mehr Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt nutzen – Sozialverband VdK vermisst wichtige Regelungen im Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes

  • Rechtliche Grundlage für Assistenzhunde und Verbesserungen in der Reha positiv
  • Verdopplung der Ausgleichsabgabe im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Verena Bentele betonte anlässlich der Stellungnahme zum Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes am Freitag in Berlin: „Grundsätzlich begrüßen wir als VdK den Gesetzentwurf zum Teilhabestärkungsgesetz. Allerdings fehlt eine wichtige Komponente: Rund 43.000 Arbeitgeber in Deutschland beschäftigen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen. Wer sich der Beschäftigungspflicht komplett entzieht und Teilhabe verwehrt, darf finanziell nicht einfach davon kommen. Wir erwarten, dass die angekündigte Verdoppelung der Ausgleichsabgabe in das Gesetz aufgenommen wird und Unternehmen sich nicht weiter aus der Verantwortung stehlen.“

Das Teilhabestärkungsgesetz soll in verschiedenen Gesetzen kleine Verbesserungen für Menschen mit Behinderung ermöglichen. Am 03.12.2020 hatte Hubertus Heil angekündigt, die Ausgleichsabgabe für Betriebe ohne schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdoppeln. Allerdings fehlt sie nun im Gesetzentwurf.

Bentele hob hervor: „Jedoch befürworten wir die geplanten Verbesserung bei den Leistungen der beruflichen Rehabilitation. Gut ist, dass die Rehabilitanden zukünftig zusätzliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen können.“

Der VdK betont dabei aber: Das Grundproblem der unterschiedlichen Zuständigkeiten bleibe. Bentele: „Für Betroffene ist oft nicht nachvollziehbar, welche Leistungen ihnen zustehen und wer zuständig ist. Der VdK fordert deshalb, alle Reha-Maßnahmen bei einem einheitlichen Träger zusammenzuführen.“

Der VdK macht sich außerdem schon lange für einen Rechtsanspruch stark, um Menschen mit Behinderungen die Begleitung durch Assistenzhunde zu öffentlichen und privaten Einrichtungen zuzusichern. Bentele unterstrich: „Klare rechtliche Definitionen für Assistenzhunde, deren Ausbildung und Zulassung der Ausbildungsstätten waren überfällig.“

Bentele fügte hinzu: „Ebenfalls gut finden wir, dass das neu eingeführte Budget für Ausbildung künftig auch von Beschäftigten des Arbeitsbereichs einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung genutzt werden kann. Die Regelung wird es den Menschen mit Behinderungen erleichtern, aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt heraus eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt für mehr Teilhabe.“

Die Stellungnahme des VdK zum Referentenentwurf des Teilhabestärkungsgesetzes können Sie hier herunterladen

Über Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Der Sozialverband VdK
ist mit über 2 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit – auch gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen und der Rentenversicherung.

Wir betreiben keine Parteipolitik. Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Als anerkannt gemeinnütziger Verband finanzieren wir uns durch die Mitgliedsbeiträge – so bleiben wir finanziell unabhängig von den Interessen Dritter. Der Sozialverband VdK gestaltet die deutsche Sozialpolitik aktiv mit und nimmt Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse – unter anderem durch Gespräche mit Politikern, medienwirksame Aktionen und Kampagnen und eine breite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Sozialverband VdK bietet außerdem eine breite Rechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Weitere Infos unter: www.vdk.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 9210580-0
Telefax: +49 (30) 9210580-110
http://www.vdk.de

Ansprechpartner:
Sabine Grüneberg
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 9210580-400
E-Mail: presse@vdk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel