Hindernisse auf der Landstraße

Das Landgericht Köln hat einem Fahrzeugeigentümer, dessen Sohn bei Dunkelheit auf einer Landstraße mit dem Wagen gegen einen umgestürzten Baum gefahren war, Schadensersatzansprüche versagt. Der Baum lag hinter einer Kurve quer auf der Fahrbahn. Autofahrer müssten laut ARAG Experten bei Fahrten auf Landstraßen mit Hindernissen rechnen. Die erforderlichen Baumkontrollen habe das Land regelmäßig durchgeführt. Dass es dabei Versäumnisse gegeben habe, sei nicht mehr aufklärbar (Az.: 5 O 77/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel