Der Gesetzentwurf wird dazu führen, dass es in Deutschland erstmals ein notarielles Online-Verfahren mittels Videokonferenz geben wird. Die Bundesnotarkammer entwickelt hierfür bereits ein modernes und nutzerfreundliches Videokommunikationssystem, das höchsten Sicherheitsstandards genügt. Die Bürgerinnen und Bürger werden damit bequem, einfach und sicher vom eigenen Schreibtisch aus eine GmbH gründen oder Anmeldungen zum Handels- oder Genossenschaftsregister bezüglich Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Zweigniederlassungen vornehmen können. Die bewährte Beratungsleistung durch die Notarinnen und Notare bleibt dabei erhalten.
„Unser Berufsstand treibt die Digitalisierung der vorsorgenden Rechtspflege aktiv voran“ so Bormann. „Wir hoffen daher, dass der Gesetzgeber das neue Online-Verfahren noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringt.“
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.online-verfahren.notar.de.
Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die berufsständische Vertretung für alle Notarinnen und Notare auf Bundesebene. Ihre 21 Mitglieder sind alle Notarkammern im gesamten Bundesgebiet. Zur Bundesnotarkammer gehören ferner das Zentrale Vorsorgeregister, das Zentrale Testamentsregister, die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und die NotarNet GmbH mit Sitz in Köln sowie das Deutsche Notarinstitut mit Sitz in Würzburg. Weitere Informationen zur Bundesnotarkammer und zur Tätigkeit der Notarinnen und Notare finden Sie unter www.bnotk.de und www.notar.de.
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