Bund darf sich Finanzierungsverantwortung für Pandemie nicht entziehen

Zur Beratung des "Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) im Bundesrat erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Die geplanten höheren Zusatzbeiträge und der milliardenschwere Griff in die Beitragsreserven der Kassen lassen unschwer erkennen, dass die Kosten der Pandemie vor allem auf dem Rücken GKV-Beitragszahlenden landen sollen.

Das ist weder angemessen noch sozial gerecht. Denn die Bekämpfung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung. Für die Kosten muss deshalb in allererster Linie der Bund aufkommen. 

Der im Gesetzentwurf vorgesehene Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden ist nicht ansatzweise ausreichend, um das erwartbare Defizit von über 16 Milliarden Euro im Jahr 2021 auszugleichen. Der Bund darf sich seiner eigentlichen Finanzierungsverantwortung nicht einfach entziehen. Außerdem ist die private Krankenversicherung angemessen an den Pandemiekosten zu beteiligen.

Hintergrund: 

Im GPVG sind Regelungen zur „Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ vor allem in Folge der Coronakrise enthalten. Demnach zahlt der Bund 2021 fünf Milliarden Euro zusätzlich in den Gesundheitsfonds ein. Acht Milliarden sollen die Kassen aus ihren Rücklagen beisteuern. Weitere drei Milliarden Euro müssen die GKV-Mitglieder durch höhere Zusatzbeiträge aufbringen. So will die Bundesregierung das für 2021 erwartete GKV-Defizit von rund 16,6 Milliarden Euro ausgleichen.

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