„Novellierung des EEG ist bestenfalls ein Teilerfolg“

VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann erklärt zur Bundestagsdebatte über die Novellierung des Erneuerbaren Energiegesetzes:

„Das Eigenlob, das sich die Koalition zur Novellierung des Erneuerbaren Energiegesetzes ausspricht, ist nur zum Teil berechtigt. Zwar ist die Einigung nach dem monatelangen Tauziehen zwischen den Regierungsparteien ein Wert an sich. Aber wichtige Finanzierungsfragen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien werden in dem Gesetz nicht beantwortet oder sollen, wie die Koalition angekündigt hat, demnächst erst beantwortet werden.

Ohne einen effizienten Ausbau der Erneuerbaren-Stromerzeugung verliert Deutschland an Wettbewerbsfähigkeit. Die Streichung des Begriffs des “öffentlichen Interesses” ist deshalb kontraproduktiv. Dies ist auch schlecht für die Wasserstoff-Produktion, die ja mit der Umlagebefreiung gerade ermöglicht werden soll. Ebenfalls als Rückschlag zu werten sind die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Mit Verweis auf Europäische Beihilferegelungen wird hier die Versorgungssicherheit beim Kohleausstieg riskiert.

Ohne eine umfassende Reform von Steuern, Abgaben und Umlagen wird jedenfalls ein nachhaltiger Umbau des Energiesystems nicht funktionieren – weder ökologisch noch ökonomisch. Da die Europäische Union ihre Klimaziele gerade angehoben hat, sind die aktuellen Ausbauziele der Bundesregierung nicht zu halten. Das heißt, es muss schnell nachgebessert werden.

Aber nur durch klare politische Weichenstellungen kann der Ausbau der erneuerbaren Energien auch zu einem Standortvorteil für die deutsche Industrie werden. Der VDMA hat hierzu bereits 2019 Vorschläge vorgelegt. Dazu gehört vor allem, dass eine Bepreisung von Treibhausgasen nur dann ihre gewünschte Wirkung entfaltet, wenn Abgaben und Umlagen für alle Energieträger an den Emissionen ausgerichtet werden.“

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