Der Beitragssatz für Versicherte setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. „Die AOK Baden-Württemberg legt seit Jahren Wert auf eine stabile Entwicklung ihres Beitragssatzes“, betont auch Monika Lersmacher, Alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg. Drei Jahre in Folge war der individuelle Zusatzbeitragssatz unverändert geblieben, ehe er für 2019 leicht abgesenkt wurde und 2020 das Vorjahresniveau von 0,9 Prozent beibehielt.
Für Dick und Lersmacher ist es keineswegs selbstverständlich, dass der Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg über Jahre hinweg sehr stabil geblieben sei. „Seit 2018 hat das Bundesgesundheitsministerium eine Vielzahl von Gesetzgebungen initiiert. Ich erinnere nur an das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das Pflegepersonalstärkungsgesetz und an das ‘Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung‘ (GKV-FKG). Hinzu kamen sehr dynamische Preissteigerungen in den Krankenhäusern und zuletzt auch noch die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.“
Der Vorstandsvorsitzende Johannes Bauernfeind warnt zudem: „Allein im kommenden Jahr wird aufgrund politischer Entscheidungen rund eine Milliarde Euro mehr als bislang schon aus den Beiträgen baden-württembergischer Arbeitgeber und Versicherter sowie aus Rücklagen der Krankenkassen im Land in andere Regionen der Republik verteilt. Das baden-württembergische Gesundheitswesen subventioniert damit diejenigen Teile Deutschlands, die ihre Strukturen nicht so optimal gestaltet haben wie wir.“ Sollte dieses Vorgehen Schule machen, sei jede weitblickende Finanzplanung der Krankenkassen in Gefahr: „Wenn wir Rücklagen, die eigentlich für Investitionen in eine qualitativ hochwertige Versorgung gedacht sind, zu einem sehr großen Teil an den Gesundheitsfonds abführen müssen, ist auf lange Sicht fraglich, wie lange wir drastischeren Beitragssatzerhöhungen noch erfolgreich entgegensteuern können.“
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