Stiftung wünscht sich Anspruch auf FFP2-Schutzmasken für mehr Krebspatienten

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs begrüßt die Intention des Ministeriums, wünscht sich jedoch für Krebspatienten eine Erweiterung des Anspruchs auf die Masken.

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 9.12.2020 einen Referentenentwurf zur Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. 27,3 Millionen Personen sollen den Anspruch auf insgesamt 15 Schutzmasken erhalten. Vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen und der Sorge vieler junger Betroffener mit Krebs vor einer schweren Corona-Erkrankung begrüßt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs die Intention des Ministeriums.

Nach Meinung der Stiftung muss jedoch die Anspruchsberechtigung für Krebspatienten weiter gefasst werden. Nach § 1 Abs. (1) Nr. 1. f) des Referentenentwurfs haben einen Anspruch:

f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann

Eine aktuelle Veröffentlichung von Williamson, E. J., et al. in der renommierten Fachzeitschrift Nature (1) zeigt jedoch ein erhöhtes Risiko für Patienten mit nicht aus dem Blutsystem stammender Krebserkrankung bis ein Jahr nach der Diagnose und für Blutkrebspatienten ein über fünf Jahre hinaus anhaltendes Risiko.

Die Stiftung wünscht sich daher eine Erweiterung der Anspruchsberechtigung wie folgt:

f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, nicht hämatologische Krebserkrankungen bis ein Jahr nach Diagnose und hämatologische Krebserkrankungen bis fünf Jahre nach Diagnose.

Die Stiftung hat sich mit ihrer Bitte an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewendet.

Über Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

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