Angesichts der teils existenzbedrohenden Konsequenzen, die sich aus den epidemiologisch begründeten Teil-Lockdown ergeben, stand und steht die Bundesregierung unter Handlungsdruck. Unbestritten ist die Notwendigkeit zu einfachen und schnell wirksamen Hilfen, denn sie dienen über die Existenzsicherung von Selbstständigen und Unternehmen hinaus dem Erhalt wirtschaftlicher Strukturen.
Insofern waren die rasch konzipierten, verwaltungstechnisch leider nur verzögert administrierten Hilfen für November und Dezember geboten, auch wenn sie einer Schätzung des IW zufolge unweigerlich mit Streueffekten in Höhe von knapp neun Mrd. Euro einhergehen.
Allerdings muss bei der vielfach erhobenen Kritik an dieser zeitlich eng befristeten Großzügigkeit berücksichtigt werden, dass sie Branchen zugute kommt, die nach dem Frühjahrs-Lockdown nicht wieder richtig in Gang kommen konnten.
Gleichwohl führen Pauschalerstattungen des Umsatzes zu Verwerfungen zwischen Unternehmen und Wettbewerbsverzerrungen. Für die auch im nächsten Jahr nötigen Hilfen sollte sich deren Konzeption an dem Dreiklang "einfach, treffsicher, anreizorientiert" orientieren. Die jetzt geplante, an den Fixkosten ansetzende Überbrückungshilfe III ist ein Schritt in die richtige Richtung. Für den Fall, dass es auch 2021 zu zeitweisen Geschäftsschließungen kommt, schlägt das IW in einem Policy Paper ein unabhängig von der Unternehmensgröße angebotenes "Fixkosten-plus-Modell" für die betroffenen Unternehmen vor. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollten große Fixkostenkomponenten wie Miete/Pacht, Zinsen und Versicherungsbeiträge, auf Nachweis und mit einem Risikoaufschlag versehen, erstattet werden: "Das wäre ein Instrument, dass – ähnlich wie das Kurzarbeitergeld 100 – über diese Krise hinaus auch künftig bewährt zur Verfügung stünde", ordnet IW-Direktor Michael Hüther diesen Vorschlag ein.
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