„Die Ratsschlussfolgerungen sind ein wichtiges Signal für ein europäisches Lieferkettengesetz. Sie geben der Initiative von EU-Justizkommissar Reynders den notwendigen Rückenwind der Mitgliedsstaaten“, erklärt Pirmin Spiegel, MISEREOR-Hauptgeschäftsführer. Im April hatte EU-Justizkommissar Reynders angekündigt, im Frühjahr 2021 einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorlegen zu wollen. Auch das EU-Parlament, die dritte Gesetzgebungsinstanz auf EU-Ebene, hatte sich im November erneut für eine entsprechende Regelung ausgesprochen. „Wir begrüßen die inhaltliche Reichweite der Schlussfolgerungen: Demnach sollen Unternehmen nicht nur zur Achtung von Menschenrechten, sondern auch von Arbeitsrechten und Umweltstandards verpflichtet werden. Nur so kann ein Lieferkettengesetz für Menschen wirken, die unter unwürdigen Arbeitsbedingungen für deutsche und europäische Wirtschaft und Konsumenten produzieren. Deutschland darf bei diesem wichtigen Punkt nicht hinter den europäischen Konsens zurückfallen“, so Spiegel weiter. Das Wirtschaftsministerium und einige Wirtschaftsverbände lehnen es in Deutschland z.B. bisher ab, umweltbezogene Sorgfaltsplichten in einem Lieferkettengesetz zu verankern.
Kanzlerin Merkel muss mit ambitioniertem nationalen Gesetz Standards für Europa setzen
„Als wirtschaftsstärkstes EU-Mitglied muss Deutschland bei der anstehenden EU-Regulierung nun ambitionierte Maßstäbe setzen“, fordert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch. „Durch die Ankündigung des EU-Rats fällt nun das Wettbewerbsargument gegen ein deutsches Gesetz zusammen. Wir erwarten von Bundeskanzlerin Merkel, dass ihre Regierung zu einer raschen Einigung bei den Eckpunkten für ein Lieferkettengesetz kommt und – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Mit einem Gesetz, das auch eine zivilrechtliche Haftung enthält, damit Betroffene im Schadensfall ihr Recht einfordern können, erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie das notwendige Ambitionsniveau für die EU-Ebene vorbereitet.“
Die Haftungsregelung ist der aktuell umstrittenste Teil eines geplanten deutschen Lieferkettengesetzes. Mitte Juli hatte Kanzlerin Merkel die drei Bundesminister Altmaier, Heil und Müller beauftragt, bis Ende August Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorzulegen. Während Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller sich für eine – begrenzte – Haftungsregelung einsetzen, lehnt Wirtschaftsminister Altmaier diese bislang ab. Auf EU-Ebene planen auch EU-Justizkommissar Reynders sowie das EU-Parlament eine Regelung mit Haftungspflichten. Mit den Ratsschlussfolgerungen zeichne sich nun ab, dass die EU in den kommenden Jahren alle Mitgliedstaaten auffordern wird, Unternehmen zu verantwortlichem Handeln zu verpflichten.
Germanwatch und MISEREOR sind Trägerorganisationen der Initiative Lieferkettengesetz und setzen sich für ein wirksames nationales Lieferkettengesetz auf dem Weg zu einer europäischen Regelung ein.
Hintergründe:
Link zu Ratsschlussfolgerungen: www.consilium.europa.eu/media/46999/st13512-en20.pdf
Links zu Beschlüssen des EU-Parlaments: www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0337_EN.pdf (zu Handelsabkommen, vom 26.11.2020), www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0285_DE.html (zu entwaldungsfreien Lieferketten, vom 22.10.2020)
Ankündigung Justizkommissar Reynders am 29.4.2020: www.responsiblebusinessconduct.eu/wp/2020/04/30/speech-by-commissioner-reynders-in-rbc-webinar-on-due-diligence
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