Doppelt so viele ausländische Anträge auf Berufsanerkennung

Auch während der Corona-Pandemie suchen Unternehmen händeringend nach Fachkräften. Allein mit Bewerbern aus Deutschland kann der Bedarf kaum noch gedeckt werden. Fachkräftezuwanderung aus dem Ausland gewinnt daher immer mehr an Bedeutung, wobei die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Voraussetzung für die Zuwanderung eine zentrale Rolle spielt. Allein bei der Handwerkskammer (HWK) Dortmund wurden seit April 2012 über 460 Anträge auf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse gestellt.

Die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 sollte ausländischen Fachkräften einen geregelten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt eröffnen und es deutschen Betrieben ermöglichen, Fachkräfte direkt aus dem Ausland heraus für die Beschäftigung in Deutschland zu gewinnen. „Wir haben mit einer deutlichen Steigerung der Antragstellungen auf eine Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gerechnet. Bedingt durch die Corona-Pandemie blieb ein außergewöhnlicher Ansturm jedoch aus“, sagt Martina Schmidt, Bteilungsleiterin HWK-Berufsbildungsrecht. Bis zum 15. November 2020 wurden insgesamt 83 Anträge bei der HWK Dortmund gestellt. 2019 waren es bis zum 31. Dezember insgesamt 84. Im Schnitt kann bei rund einem Viertel die volle Gleichwertigkeit festgestellt werden.

„Was sich seit März bereits zeigt ist, dass sich der Anteil der direkten Antragstellungen aus dem Ausland heraus mehr als verdoppelt hat“, so Schmidt. Die meisten Anträge (28,9 Prozent) wurden zu den Referenzberufen Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik und Kraftfahrzeugmechatroniker gestellt. Am häufigsten hatten die Antragstellenden ihre berufliche Qualifikation in der Türkei, in Serbien oder in Polen erworben. Schmidt: „Wenn die Einschränkungen des Wirtschaftslebens aufgrund der Corona-Pandemie wieder gelockert werden, wird die Gewinnung ausländischer Fachkräfte sicherlich wieder in stärker in den Fokus der Unternehmen rücken und zu einem deutlichen Anstieg der Antragsverfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen führen.“

Um das Engagement von Betrieben auszuzeichnen und zu fördern, starteten der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“ das Arbeitgebersiegel WIR FÖRDERN ANERKENNUNG. Unternehmen, die Beschäftigte bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse unterstützen, sollen mit dem Siegel besonders geehrt werden. Bewerbungen von Unternehmen aus dem Handwerks- sowie IHK-Bereich sind ab sofort deutschlandweit möglich.

Informationen zum Arbeitgebersiegel / Bewerbung
www.siegelcheck.unternehmen-berufsanerkennung.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93-95
44139 Dortmund
Telefon: +49 (231) 5493-0
Telefax: +49 (231) 5493-618
http://www.hwk-do.de

Ansprechpartner:
Björn Woywod
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Telefon: +49 (231) 5493-163
E-Mail: bjoern.woywod@hwk-do.de
Kätrin Brillowski
Telefon: +49 (231) 5493-113
Fax: +49 (231) 5493-115
E-Mail: Kaetrin.Brillowski@hwk-do.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel