Anteil arbeitsloser Schwerbehinderter ist gestiegen
Von insgesamt 9.180 arbeitslosen Menschen sind 671 schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 21,6 Prozent bzw. 119 Personen mehr. Die Corona-Pandemie schlägt auch hier zu Buche.
„Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es ein wichtiges Anliegen der Arbeitsagentur und des Jobcenters auf die Potenziale von Menschen mit Behinderung hinzuweisen. Sie verfügen oft über eine sehr gute Qualifikation und zeigen hohe Motivation und Einsatzbereitschaft“, sagt Agenturchefin Angelika Hugel. „Betriebe erhalten finanzielle Unterstützungen bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen. Eingliederungszuschüsse, Beschäftigungsprämien, die Finanzierung des behinderungsgerechten Arbeitsplatzes sind nur einige Beispiele. Wir möchten Unternehmen animieren, auch Menschen mit Handicap eine Chance zu geben und sich dabei Unterstützung zu holen“, ergänzt Angelika Hugel.
Menschen mit Handicap sind gut qualifiziert und motiviert.
Ein Großteil schwerbehinderter Menschen ist formal gut qualifiziert. 70 Prozent der gemeldeten schwerbehinderten Arbeitslosen haben eine betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung abgeschlossen. Die meisten (rund 68 Prozent) wünschen sich einen Vollzeit-Job. Beliebt sind Berufe in der Produktion und Fertigung, im Verkehrs- und Logistikbereich sowie in organisatorischen Tätigkeiten, der Verwaltung und der Buchhaltung.
In vielen Fällen wird Inklusion schon gelebt.
Rund 4.400 Chemnitzer mit Handicap sind in einer Beschäftigung. Der Großteil von ihnen (3.400) ist älter als 45 Jahre.
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Chemnitz liegt über dem Sachsenschnitt
Die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen in Chemnitz liegt bei 4,5 Prozent. Sachsenweit liegt sie bei 4,1 Prozent. Insgesamt beschäftigten 595 Chemnitzer Unternehmen schwerbehinderte Arbeitnehmer.[1]
Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Diverse Fördermöglichkeiten unterstützen Unternehmen sowie auch schwerbehinderte Arbeitnehmer auf ihrem gemeinsamen Weg:
- Ausbildungszuschüsse für die Berufsausbildung (bis zu 80 Prozent der Vergütung des letzten Ausbildungsjahres)
- Probebeschäftigung (volle Kostenerstattung für bis zu 3 Monate)
- Eingliederungszuschüsse (bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes für einen längeren Zeitraum)
- Kostenerstattung für angepasste Arbeitsplatzgestaltung
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