Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Öffentlichkeit vorgestellt. BVG veröffentlicht Stellungnahme

Der Bundesverband Geothermie begrüßt, dass die Bundesregierung mit der BEG verschiedene Programme für die Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energie im Gebäudesektor zusammenführt.

Der Gebäudebereich spielt für das Erreichen der Klima-und Energieeinsparziele eine zentrale Rolle. Eine deutliche Beschleunigung eines umweltfreundlichen Umbaus der Wärmeversorgung ist dringend nötig. Mit der Oberflächennahen Geothermie und der Tiefen Geothermie stehen zwei äußerst effiziente und umweltfreundliche, dekarbonisierende Technologien zur Verfügung, benötigen jedoch verbesserte Rahmenbedingungen. Erdwärme ist jederzeit und praktisch im gesamten Bundesgebiet nutzbar, unabhängig von Tages- und Jahreszeiten sowie Wetterereignissen (u.a. Dürreperioden). Die Wertschöpfung erfolgt regional. Darüber hinaus ist die Erdwärmenutzung in Kombination mit Wärmepumpen die aktuell effizienteste Methode der Sektorenkopplung.

Isoliert betrachtet ist die Förderung von Geothermieanlagen als Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand mit 35-45 Prozent der Investitionskosten inklusive Umfeldmaßnahmen ein wichtiges Mittel, um den umweltfreundlichen Umbau des Wärmesektors zu beschleunigen. Eine effektive Dynamisierung ist jedoch leider nicht zu erwarten, da die BEG einen fatalen Konstruktionsfehler beinhaltet: die fortgesetzte Förderung von Erdgasheizungen. Es ist unerklärlich und widersinnig, warum ein Energieträger, dessen CO2-Ausstoß den Klimawandel nicht etwa bremst, sondern weiter massiv beschleunigt und daher in naher Zukunft mit einer CO2-Abgabe belastet wird, auf der anderen Seite mit Erstattung von mindestens 20-30 Prozent der Investitionskosten gefördert werden soll. Die bei den Energiepreisen herrschende Diskriminierung von Erdwärmeheizungen kann durch die etwas höhere Förderung bei den Investitionskosten nicht ausgeglichen werden. Die massenhafte Installation und der jahrzehntelange Betrieb umweltschädlicher Wärmeerzeuger sind daher zu erwarten. Begriffe wie „Renewable Ready“ und „Hybridheizungen“ drohen zu reinen Feigenblättern zu verkommen, da der tatsächliche anteilige Einsatz Erneuerbarer Wärme kaum zu überprüfen ist.

Eine beschleunigte Wärmewende, die zu einer Erfüllung der Klimaziele beiträgt, kann es nur geben, wenn die Förderung von fossil befeuerten Wärmeerzeugern komplett eingestellt sowie die Installation und perspektivisch auch der Betrieb von Erdgas-und Erdölheizungen beendet wird.

Zu weiteren Details werden wir in der Folge Stellung nehmenund Lösungsansätze aufzeigen.

Förderung von besonders effizienten Erdwärmeheizungen im Neubauals Einzelmaßnahme ermöglichen

Es ist bedauerlich, dass im Laufe der Ausarbeitung und Abstimmung der Förderrichtlinie die Förderung des Einbaus einer Erdwärmeheizung im Neubau als förderfähige Einzelmaßnahme gestrichen wurde und in Zukunft ihre Förderung nur noch auf systemischer Basis möglich ist. Dies ist nicht sachgerecht und könnte zu einer Benachteiligung geothermischer Anlagen führen, da deren Investitionskosten vergleichsweise hoch sind und ihre Effizienzvorteile in einer Gesamtbetrachtung verschiedenster Maßnahmen bei der systemischen Förderung untergehen könnten. Auf jeden Fall ist spätestens bei der für 2023 geplanten Evaluierung zu prüfen, inwiefern die Streichung der Einzelmaßnahmen-Förderung für Neubauten den Einsatz von Erdwärmeheizungen im Speziellen und Erneuerbarer Wärme im Allgemeinen beeinflusst hat.

Austauschprämie für Ölheizungen auf Kohlekessel, Nachtspeicherheizungenund Gasheizungen übertragen

Ölheizungen, Kohlekessel, Nachtspeicheröfen und Gasheizungen sind verantwortlich für erhebliche Klimaschäden. Gleichzeitig sind diese fossilen Heizungen immernoch die beherrschenden Technologien im Wärmemarkt für Einzelheizungen. Aus diesem Grund sollte die Austauschprämie deutlich ausgeweitet werden und der 10-prozentige Aufschlag auch bei Außerbetriebnahme von Kohlekesseln, Nachtspeicherheizungen und Gasheizungen gezahlt werden.Die Förderung sollte auch erfolgen bei Austauschpflicht gemäß dem bisherigen§ 10 EnEV. Hierbei sollte die Differenz zwischen gesetzlichem Mindeststandard und BEG-Maßnahmegefördert werden.

Wärmeübergabestationen eines Netzes mit Erneuerbaren Energien

Bei einem Anschluss an ein Fernwärmenetz, welches durch geothermische Quellen versorgt wird, können Gebäude weitgehend CO2-frei beheizt werden. Solche Anlagen befinden sich derzeit vor allem im Ballungsraum München, werden mittlerweile aber weit über diesen regionalen Bereich genutzt. Bundesweit sind zur Zeit weitere Projekte in Planung und Vorbereitung. 2018 stellten diese tiefengeothermischen Anlagen ca. 1.500 Gigawattstunden Wärme bereit (GEOTIS / LIAG). Aus diesem Grund ist die vorgesehene Aufnahme von Übergabestationen in die Förderung bei einem Anteil Erneuerbarer Energienvon mindestens 25 Prozent sinnvoll. Diese Förderung sollte jedoch auch möglich sein, wenn die Übergabestation im Besitz des Netzbetreibers verbleibt. In diesem Zugeist auch zu prüfen, ob der geforderte 25-prozentige Anteil Erneuerbarer Energie sich auf das Gesamtnetz bezieht oder auch Teilnetze definiert werden können.

Qualitätssicherung bei geothermischen Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Die Qualitätssicherung bei der Erstellung von geothermischen Wärmepumpen genießt aus Sicht des Verbraucher-und Umweltschutzes eine besonders hohe Priorität. Aus diesem Grund solltebei der Förderung von geothermischen Wasser-Wasser-Wärmepumpen-Anlagen (offenen Systemen) die ausführenden Bohrunternehmen über eine Zertifizierung entsprechend der DVGW W-120 2 verfügen. Für die Erstellung von Erdwärmesonden (geschlossenen Anlagen) sehen dies die Technischen Mindestanforderungen der BEG schon vor.

Über den Bundesverband Geothermie e.V.

Der 1991 gegründete Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Einzelpersonen, die auf dem Gebiet der Erdwärmenutzung in allen Bereichen der Forschung und Anwendung tätig sind. Er vereint Mitglieder aus Industrie, Wissenschaft, Planung und der Energieversorgungsbranche. Hauptaufgaben des Verbandes sind die Information der Öffentlichkeit über die Nutzungsmöglichkeiten geothermischer Energie zur Wärme- und Stromerzeugung sowie der Dialog mit politischen Entscheidungsträgern. Der BVG organisiert den jährlichen Geothermiekongress DGK ebenso wie Workshops zu aktuellen Themen und ist Herausgeber der Fachzeitschrift "Geothermische Energie" sowie weiterer Informationsmaterialien. Der Digital-Geothermiekongress 2020 findet vom 9. bis 13. November online statt.

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