Europäischer Umweltschutz im Kontext wasserrechtlicher Gestattungen und Genehmigungen

"Europäischer Umweltschutz im Kontext wasserrechtlicher Gestattungen und Genehmigungen – UVP – FFHVP – SUP in der Erlaubnis, Genehmigung und Planfeststellung wasserrechtlich relevanter Vorhaben“ lautet der Titel des Seminars, das am 10. November 2021 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren müssen.

Weitere maßgebliche europäische Richtlinien aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, umgesetzt in nationales Recht, greifen unmittelbar in die förmlichen Verfahren zur Zulassung und Gestattung ein.

Neben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (s. § 34 ff. BNatSchG) und der Richtlinie zur Projekt-UVP (s. UVPG i.d.F. vom Februar 2010) entfaltet auch die Richtlinie zur UVP für Pläne und Programme (SUP-RL; s. § 14 ff. UVPG) unmittelbare Wirkung auf das Handeln der Wasserbehörden des Bundes und der Länder.

Nicht zuletzt das nationale Artenschutzrecht und das Umweltschadensgesetz haben einen großen Einfluss auf die Realisierbarkeit wasserbaulicher Projekte.

Alle diese Regelwerke haben somit weitreichende Folgen für konkrete Projekte und Pläne.

Ihre formalen Vorgaben müssen nunmehr in der täglichen Praxis der wasserrechtlichen und -fachlichen Plan- und Genehmigungsverfahren „mit Leben“ erfüllt werden.

Arbeitshilfen und Leitfäden sind jung und es mangelt vielfach an konkreten praktischen Beispielen der unmittelbaren Anwendung und Umsetzung.

An Beispielen (Ausbau, Herstellung von Gewässern; wasserrechtlicher Erlaubnis zur Einleitung bzw. Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser, SUP zu Hochwasserschutzplänen; u.v.m.) werden Theorie und Praxis der Regelungsumsetzung aus der Sicht der Betroffenen (Vorhabenträger, Behörden, Kommunen, Planer) behandelt.

Einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars bilden die eigenen Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer.

Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, um kosten- und zeiteffiziente wasserrechtliche Planaufstellungs- und Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren mit rechtssicheren Ergebnissen zu erreichen.

Das Seminar richtet sich an alle öffentlichen und privaten Vorhabens- und Entscheidungsträger, die sich mit der Aufstellung von wasserfachlichen Plänen bzw. der Realisierung und Zulassung wasserrechtliche relevanter Projekte befassen.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 329€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/W211110.pdf

Programm 

09:30 Uhr    Begrüßung

09:40 Uhr    Einführung in die EU-Richtlinien: Projekt-UVP, Plan-UVP, FFH – Europäische Richtlinien im Kontext wasserrechtlicher Regelungen des Bundes und der Länder –    Fachgesetzliche und fachwissenschaftliche Anforderungen an die Praxis –    Antragsunterlagen –    Praxisbeispiele für Materialien und Hinweise

11:00 Uhr    Kaffeepause

11:15 Uhr    Berührungspunkte wasserrechtlicher Gestattungen und Genehmigungen mit UVP, SUP, FFH-VP – WHG, LänderWG und UVPG und BNatSchG –    Schnittmengen und Unterschiede der Umweltprü-fungen: Begrifflichkeiten, Inhalte, Anwendungsbereiche –    Antragskonferenzen – ‚scoping’ –    Untersuchungsraum – Gebietsschutz –    Abschichtung von Prüfinhalten –    Rechtswirkungen – Beteiligungen –    Zeitpunkt, Art und Umfang der Anwendung –    Allgemeine und spezielle Fallbeispiele

12:15 Uhr    Mittagspause

13:00 Uhr    Aufbau und Inhalt: UVP-Vorprüfung, Umwelt- u. FFH-Verträglichkeitsstudie, Umweltbericht – Begrifflichkeiten – Definition, Erklärung –    Prüfschritte (Vorprüfung oder ‚screening’, Verträglichkeitsprüfung, Ausnahmeregelungen) –    Kernelemente (Bestand, Empfindlichkeit, Art und Umfang der Vorhabenswirkungen) –    Bedarfsanalyse – Prüfung von Alternativen –    Gesetzliches Vorsorgeprinzip –    Vermeidung und Minimierung – Projektoptimierung –    Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen –    Rolle Antragsteller, TÖBs und Öffentlichkeit

15:30 Uhr    Kaffeepause

15:45 Uhr    UVP, SUP, FFH-VP und wasserfachliche Planungen/wasserrechtliche Zulassungen – Fallbeispiele – Moderierte Diskussion zu den Hauptproblemfeldern –    Aufzeigen negativer wie positiver Handlungsansätze und praktischer Vorgehensweisen –    Diskussionsergebnisse – Maßnahmekatalog (Leitfaden)

16:30 Uhr    Abschlussdiskussion und Auswertung

Über den Institut für Wirtschaft und Umwelt e.V.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.

Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben.

Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung.

Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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