Haushaltsübliche Menge nicht näher definiert

Der Begriff „haushaltsübliche Menge“ ist juristisch nicht definiert und daher sehr dehnbar. Gerade in erneuten Shutdown-Zeiten gehören Hamsterkäufe offensichtlich wieder zur Tagesordnung: Die Konservendosen-Regale sind leer, von Nudeln keine Spur und da, wo eigentlich das Knäckebrot stehen sollte, sieht man höchstens staubige Regalböden. Klar, dass eine fünfköpfige Familie mehr verbraucht, als ein Singlehaushalt – aber müssen wir uns jetzt schon wieder wie im April ums Toilettenpapier streiten? Die ARAG Experten weisen hierbei auf die Vertragsfreiheit von Händlern hin: Sie entscheiden, welche Menge sie ihren Kunden jeweils verkaufen. Einen Anspruch auf eine größere Menge gibt es nicht. Haushaltsüblich bleibt also reine Definitionssache und sollte mit gesundem Menschenverstand behandelt werden: Reichen Klopapier, Ravioli und Co. etwa zwei bis vier Wochen, kann man von einer haushaltsüblichen Menge ausgehen.
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