EZB veröffentlicht endgültige Fassung des Leitfadens für Banken zu Klima- und Umweltrisiken

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• Nun veröffentlichter endgültiger EZB-Leitfaden berücksichtigt Kommentare aus öffentlicher Konsultation
• Anfang 2021 nehmen Banken Selbsteinschätzung anhand der Erwartungen der EZB vor
• 2022 prüft EZB Verfahren der Banken umfassend
• Klimarisiken auch Gegenstand des 2022 stattfindenden aufsichtlichen Stresstests
• Neuer EZB-Bericht deckt zudem erheblichen Rückstand der Banken bei der Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken auf

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute die geänderte und endgültige Fassung ihres Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht. Der Veröffentlichung ging eine öffentliche Konsultation voraus. Aus dem Leitfaden geht hervor, wie Banken nach Auffassung der EZB Klima- und Umweltrisiken nach den geltenden aufsichtlichen Regelungen umsichtig steuern und auf transparente Weise offenlegen sollten.

Für die nahe Zukunft plant die EZB die beiden folgenden Schritte: Anfang 2021 wird sie die Banken dazu auffordern, gemessen an den im Leitfaden formulierten aufsichtlichen Erwartungen eine Selbsteinschätzung durchzuführen und auf Basis des Ergebnisses Maßnahmenpläne auszuarbeiten. Im Anschluss wird die EZB die Selbsteinschätzung und Pläne der Banken beurteilen und beim aufsichtlichen Dialog hinterfragen. 2022 wird sie die Verfahren der Banken einer eingehenden aufsichtlichen Überprüfung unterziehen und, sofern nötig, konkrete Folgemaßnahmen ergreifen.

Die Bedeutung des Klimawandels für die Wirtschaft nimmt stetig zu, und es spricht immer mehr dafür, dass er finanzielle Folgen für Banken hat. Vor diesem Hintergrund wird die EZB Klimarisiken zum Schwerpunkt ihres nächsten Stresstests machen, der 2022 ansteht. Nähere Informationen hierzu werden im Laufe des kommenden Jahres bekannt gegeben.

Die EZB hat heute außerdem einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass Banken Nachholbedarf bei der Offenlegung ihrer Klima- und Umweltrisiken haben. Seit letztem Jahr wurden zwar Fortschritte erzielt, doch müssen Banken noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um ihre offengelegten Informationen mit entsprechenden quantitativen und qualitativen Daten zu unterlegen. Die EZB plant, in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu ermitteln, wo noch Handlungsbedarf besteht, und wird diesen mit den Banken erörtern.

Im Zuge der Konsultation gingen mehr als 50 Kommentare bei der EZB ein. Sie stammen aus einem breiten Spektrum von Interessenträgern, unter anderem dem Bankensektor. Die EZB geht auf diese Kommentare in ihrer Feedback-Erklärung ein.

Der Leitfaden gilt mit sofortiger Wirkung.

Der Leitfaden und die eingegangenen Kommentare nebst Feedback-Erklärung finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

 

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