Rahmenvertrag zur HIV-Prävention: Neue Möglichkeiten der PrEP gezielt nutzen

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) wollen die HIV-Prävention verstär­ken und dazu die Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) gezielt nutzen. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft.

Die PrEP ist ein ergänzender Baustein einer effektiven Präventi­onsstrategie, die zum Ziel hat, die HIV-Neuinfektionen wirksam einzudämmen und die Zahl der Menschen, die an HIV erkranken, zu senken. Die Anwendung der PrEP setzt ein engmaschiges Betreuungskonzept sowie Erfahrungen und Kenntnisse der behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Bereich HIV und sexuell übertragbarer Infektionen (STI) voraus.

„Um die PrEP zum Erfolg zu machen, braucht es eine bedarfs­gerechte Versorgung auf sicheren Füßen. Die Rahmenvereinba­rung mit dem PKV-Verband gibt hierfür den richtigen Impuls – ein leitliniengerechtes Präventionskonzept aus Expertenhand“, betont dagnä-Vorstand Dr. med. Andreas Jenke: „Jetzt ist eine breite Umsetzung wichtig“.

„Unter Versorgungsaspekten ist es sinnvoll, das Präventions­potenzial der PrEP zu nutzen“, erläutert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „PKV-Verband und dagnä schaffen deshalb in der Rahmenvereinbarung adäquate Leitplanken für eine quali­tätsgesicherte und wirtschaftliche PrEP-Versorgung in der PKV. Wichtig ist auch der Hinweis, dass die PrEP nicht die klassische, ebenso einfache wie wirksame Prävention etwa durch die Nutzung von Kondomen ersetzen kann.“

Die Rahmenvereinbarung bestimmt die Zielgruppen des Präven­tionsprogramms, die Anforderungen an die behandelnden Ärztin­nen und Ärzte, Evaluationsbestimmungen und weitere Aspekte. Anspruchsberechtigt für die PrEP sind privat Vollversicherte, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei denen ein substantiell erhöhtes Risiko zur Infektion mit HIV besteht. Das Präventionsprogramm sieht dann eine kontinuierliche, leitlinien­gerechte Betreuung durch ärztliche HIV-Spezialpraxen vor und umfasst alle vorgeschriebenen Untersuchungen und Arzneimittel, wie sie auch der Bundesmantelvertrag Ärzte vorsieht.

Nach dem Start der Rahmenvereinbarung zum 1. Dezember 2020 können interessierte PKV-Unternehmen sowie HIV- und STI-erfahrene Ärztinnen und Ärzte der Rahmenvereinbarung beitreten.

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