Schon der Begriff Krankenhaushygiene sei irreführend, so Pinkowski. „Tatsächlich ist gute Hygiene in Kliniken und Arztpraxen gleichermaßen wichtig.“ Diesem Umstand habe die neue Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen (WBO), die im Sommer 2020 in Kraft getreten ist und auf der Musterweiterbildungsordnung (M-WBO) der Bundesärztekammer basiert, Rechnung getragen. Die Weiterbildung zur Krankenhaushygiene kann nun über 12 Monate stationär oder ambulant erfolgen – bei unverändert gebliebenen Inhalten und Kompetenzen.
Dass diese Neuerung der DGHK und GHUP, die unter anderem eine Fortbildungsdauer von 18 Monaten favorisieren, nicht weit genug geht, sei zwar verständlich, meint Pinkowski. Zugleich erinnert der Präsident der Landesärztekammer Hessen daran, dass die aktuelle Regelung auf dem Beschluss des Deutschen Ärztetags 2018 fußt: Damals hatte der Deutsche Ärztetag, das Parlament und höchste demokratische Beschlussgremium der deutschen Ärzteschaft, den Forderungen der beiden Berufsverbände nicht zugestimmt. „Der Deutsche Ärztetag und die Gremien der einzelnen Landesärztekammern sind sich einig: Der Kompetenzerwerb Krankenhaushygiene ist unproblematisch und kann in der abschließenden Prüfung der gleichnamigen Zusatzweiterbildung ausreichend nachgewiesen werden“, resümiert Pinkowski.
„Berufsverbände haben ganz klar ein legitimes Interesse an der Durchsetzung spezifischer berufspolitischer Ziele. Augenmaß und Verhältnismäßigkeit im Umgang miteinander schaden aber nicht“, befindet der Ärztekammerpräsident.
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