Neue Abgabe: CO2-Preis
Insgesamt bleiben die staatlichen Abgaben und Umlagen auf den Energiepreisen weiterhin auf einem hohen Niveau. „Zum 1. Januar 2021 führt die Bundesregierung zur Bepreisung der Brennstoff-Emissionen, die zum Beispiel beim Einsatz von Erdgas entstehen, einen CO2-Preis ein. Dank unserer sehr guten Beschaffungsstrategie und günstigeren Einkaufskosten können wir die durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz ansonsten erforderliche Mehrbelastung von knapp 110 Euro – bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden – kompensieren: Unsere Gaspreise bleiben stabil“, ergänzt Maul.
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