AK-Fakten Einkommen zeigen massive Auswirkungen der Coronakrise

„Im Saarland zeigen sich die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besonders massiv. Die Pandemie und der grundlegende Strukturwandel, in dem sich das Saarland schon vor Corona befand, bereiten uns mit Blick auf die saarländische Wirtschaft große Sorgen“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes anlässlich der Ergebnisse der AK-Fakten Einkommen 2020, die die Arbeitskammer jetzt veröffentlicht hat. Das Saarland verzeichnet bundesweit den stärksten Rückgang des Bruttoinlandprodukts als zentrale Maßgröße für wir wirtschaftliche Entwicklung. Auch bei der Kurzarbeitsquote liegt das Saarland vorne.

Das Bruttoinlandsprodukt insgesamt ging im Saarland mit –9,5 % gegenüber -6,6 % in Gesamtdeutschland im ersten Halbjahr 2020 überdurchschnittlich zurück, das heißt die Saarwirtschaft insgesamt sowie vor allem die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden von den Folgen der Corona-Pandemie besonders hart getroffen.  „Der Einsatz von Kurzarbeit rettet während der Corona-Pandemie viele Arbeitsplätze im Saarland”, stellt Otto fest. „Er ist für die Beschäftigten aber auch mit erheblichen Einkommensverlusten verbunden.” Mit 20,9 Prozent weist das Saarland bundesweit die zweihöchste Kurzarbeitsquote auf, das heißt mehr als jeder fünfte Beschäftigte hierzulande musste seine Arbeitszeit reduzieren oder musste seine Arbeit ganz einstellen. „Das Saarland liegt also weit vorne beim Einsatz der Kurzarbeit und damit auch entsprechend beim Rückgang der bezahlten Arbeitsstunden, so dass in Summe die Durchschnittsverdienste weit überdurchschnittlich gesunken sind”, erklärt Otto.

Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede nach Branchen. Vor allem in Branchen mit hohen Anteilen an Niedriglohnbeschäftigten und oft prekären Arbeitsverhältnissen sind die Folgen besonders gravierend. „Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Beschäftigte dort seltener betriebliche oder tarifliche Aufstockungsleistungen erhalten und so allein auf die gesetzliche Regelung zum Kurarbeitsgeld angewiesen sind”, betont Otto. „Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds nach drei bzw. sieben Monaten erfolgt dort zu spät, denn die Lebenshaltungskosten der Betroffenen laufen ja zu 100 Prozent weiter.”

Eine Befragung von Erwerbstätigen der Hans-Böckler-Stiftung zeigt eindrücklich, dass die Haushaltseinkommen von mehr als der Hälfte der kurzarbeitenden Beschäftigten zwischen 25 und 50 % gesunken sind, bei 5 % sogar um über 50 %. Demgegenüber beliefen sich die Einkommensverluste von Kurzarbeitenden, die eine betriebliche oder tarifliche Aufstockung erhielten, in drei von vier Fällen (73,1 %) auf maximal 25 %. „Gerade in der Krise zeigt sich deutlich, dass sich betriebliche Mitbestimmung und Tarifbindung für die Beschäftigten im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen“, erklärt Otto. „Mitbestimmung und Tarifverträge schützen aber nur dort, wo sie auch gelten.”

Bezogen auf das erste Halbjahr 2020 sanken die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste an der Saar um –3,5 %, bundesweit nur um –1,1 %. Die durchschnittlich bezahlte Arbeitszeit reduzierte sich um –3,5 % bzw. -3,2 %. Noch deutlicher zeigt sich der Effekt bezogen nur auf das zweite Quartal, also nach Ausbruch der Pandemie und dem gesamtgesellschaftlichen Lockdown:  Von April bis Juni gingen die Bruttomonatsverdienste an der Saar um –7,5 % und im Bund um –4,0 % zurück.

Die AK-Fakten Einkommen 2020 finden Sie auf unserer Internetseite unter  www.arbeitskammer.de/ak-fakten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitskammer des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Straße 6-8
66111 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 4005-0
Telefax: +49 (681) 4005-401
http://www.arbeitskammer.de

Ansprechpartner:
Dörte Grabbert
Telefon: +49 (681) 4005-404
E-Mail: doerte.grabbert@arbeitskammer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel