Die digitale Arztpraxis: Warum Ärzte jetzt digitalisieren sollten

Digitalisierung ist aktuell eines der beherrschenden Themen im Gesundheitswesen. Und die Verabschiedung des Patientendatenschutz-Gesetzes (PDSG) am 1. April 2020 hat die Diskussion weiter angeheizt. Geprägt ist sie einerseits durch die politischen Anstrengungen zur Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) und der elektronischen Patientenakte (ePA). Auf der anderen Seite steht der Wunsch von Ärzten, Arbeitsabläufe durch Digitalisierung zu verbessern, sowie der Ruf der Patienten nach einfachen und sicheren digitalen Lösungen zur Arzt-Patienten-Kommunikation oder zur Kommunikation mit der Krankenkasse.

„Die meisten Praxen haben bereits heute keine Patientenakten aus Papier mehr. Und die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgt längst digital“, sagt Larissa von Paulgerg, zertifizierte Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist damit aber noch lange nicht am Ende. Krankenkassen bieten Apps, um die Kommunikation mit und für die Patienten zu erleichtern; kommerzielle Anbieter entwickeln Apps für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, um Patienten zu Hause bei Übungen anzuleiten.

E-Arztbrief und Co.

Ab Anfang 2021 gehören das elektronische Rezept, der bundeseinheitliche Medikamentenplan und die digitale Krankschreibung zur Pflicht. Was mit der ePA passiert, steht in den Sternen. Sie verstößt, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) Ulrich Kelber, gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung. Da die ersten medizinischen Anwendungen in der TI ab 1. Januar 2021 verpflichtend sind, muss bis dahin jede Praxis über einen aktualisierten Konnektor verfügen. Ohne diese Geräte lässt sich zum Beispiel keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr ausstellen.

Zur Kür der digitalen Arztpraxis gehören beispielsweise die Online-Sprechstunde oder -Terminvereinbarung, die Anbindung von Medizingeräten an die Praxisverwaltungssoftware oder die Fernüberwachung chronisch kranker Patienten. Wer jetzt in die Kür investieren will, kann das mit Fördermitteln des Bundeswirtschaftsministeriums in Angriff nehmen.

Viele Anbieter haben Schnittstellen

Bei allen weiteren Angeboten zur Digitalisierung von Praxisabläufen stellt sich die Frage, welche Programme mit der Praxissoftware kompatibel sind. Oft bietet der Softwareanbieter zusätzliche Module für unterschiedliche Themen wie Online-Terminvergabe oder Video-Sprechstunde an. Viele der neueren Praxissoftware-Lösungen ermöglichen ein „Rundum-sorglos-Paket“. Dort sind alle neuen digitalen Patientenanwendungen in der Software integriert. Bei der Auswahl gilt:

  • Nur von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zugelassene und zertifizierte Software darf verwendet werden.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss gewährleistet sein.
  • Von einer Speicherung in der Cloud wird aus datenschutzrechtlichen Gründen dringend abgeraten.
  • Keine Anbieter verwenden, die Daten in den USA speichern.
  • Die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind zu beachten.

 

Die Online-Terminvereinbarung

Für die Online-Terminvereinbarung gibt es verschiedene Lösungen, die teils in die Praxissoftware und oft in die Praxis-Homepage integriert werden können. „Wird die Online-Terminvereinbarung eingeführt, entlastet das die Mitarbeitenden, die Sprechstunden werden optimal ausgelastet und durch die Erinnerungsfunktion per SMS lassen sich kostspielige Terminausfälle vermeiden“, erklärt Ecovis-Unternehmensberater Steffen Wartenberg in Dresden.

Mit Videosprechstunden zu mehr Umsatz

Videosprechstunden haben in Zeiten von Corona an Bedeutung gewonnen. Die Zuwachsraten sind enorm und lagen bei über 1.000 Prozent. Das spiegelt sich auch in den Abrechnungsbestimmungen wider. Neben den Grund- und Versichertenpauschalen können weitere Zuschläge berechnet werden. Dazu gehört etwa die Anschubfinanzierung von zehn Euro pro Videosprechstunde oder ein zusätzlicher Technik- und Förderzuschlag. Seit Kurzem sind auch Krankschreibungen in der Videosprechstunde möglich. „Videosprechstunden bringen nicht nur Geld, sie sind auch einfach zu organisieren“, erklärt Wartenberg. Lediglich ein paar Schritte sind zu erledigen:

  • geeigneten, zertifizierten Videodienstanbieter auswählen;
  • Praxis und Patient benötigen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher (PC, Laptop, Handy, Tablet);
  • die Praxis muss bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung anzeigen, dass sie Videosprechstunden anbieten will.

 

Den Datenschutz immer beachten

„Auf dem Weg zur digitalen Praxis fühlen sich Ärzte bei der Umsetzung oft unsicher und alleingelassen“, weiß Wartenberg. Besonders die datenschutzrechtlichen Fragen, die sich durch die zunehmende Digitalisierung ergeben, und die damit verbundene Verarbeitung der persönlichen und besonders schützenswerten Patientendaten können kostspielige Konsequenzen mit sich bringen, wenn etwas schiefläuft. „Wir empfehlen daher unseren Mandanten, sich rechtzeitig und umfassend mit den datenschutzrechtlichen Fragen zu beschäftigen und Expertenrat einzuholen“, sagt die Datenschutzspezialistin von Paulgerg.

Patienten in der Videosprechstunde korrekt krankschreiben

Am 16. Juli 2020 hat der gemeinsame Bundesausschuss (BGA) beschlossen, dass Ärzte künftig Patienten auch in einer Videosprechstunde krankschreiben können. Voraussetzungen dafür sind:

  • Der Patient ist bekannt
  • Es handelt sich um eine Erstbescheinigung für maximal sieben Tage
  • Folgebescheinigung nur bei vorherigem Praxisbesuch
  • Patienten haben keinen Anspruch auf Krankschreibung
  • Aufklärung des Patienten über eingeschränkte Möglichkeit der Befunderhebung im Vorfeld

 

Womit Sie online Termine vereinbaren und Videosprechstunden abhalten können

 

Mit Geld vom Staat digitalisieren

„Digital Jetzt“ heißt das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums. Es unterstützt die Umsetzung digitaler Konzepte von freien Berufen – also auch Arztpraxen – mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Finanziert werden unter anderem Investitionen in die IT-Sicherheit. Sie planen ein Digitalisierungsprojekt in Ihrer Praxis und wollen wissen, wie Sie von „Digital Jetzt“ profitieren können? Fragen Sie die IT-Experten der Ecovis-Unternehmensberatung. Basisinformationen finden Sie hier: www.ecovis.com/unternehmensberater/digital-jetzt/

Larissa von Paulgerg, externe Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel