Der ZVG appelliert daher an die Politik, den Gartenbau entsprechend im nationalen Emissionshandel zu entlasten. Er hat sich diese Woche erneut an das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie an Fachpolitiker des Deutschen Bundestages gewandt.
„Der Gartenbau braucht dringend eine praxistaugliche und unbürokratische Regelung, die den kleinen und mittleren Unternehmen im nationalen Emissionshandel Entlastungen gewährleistet und so die Dekarbonisierung fördert“, fordert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
Die geplante CO2-Bepreisung trifft im Gartenbau auf Unternehmen, die in einem intensiven europäischen und internationalen Wettbewerb stehen. Eine Verteuerung der Unterglaskulturen aus deutscher Produktion kann wegen des hohen Importanteils nicht durch höhere Preise auf dem heimischen Markt aufgefangen werden. Die Orientierung an den Carbon-Leakage-Regelungen des EU-Emissionshandels ist nach Auffassung des ZVG nicht als Maßnahme geeignet.
„Es müssen Kriterien aufgenommen werden, die die spezifischen Bedingungen des Gartenbaus und die Wettbewerbsintensität im EU-Binnenmarkthandel abbilden“, betont Fleischer. Auch Kleinanlagen müssen berücksichtigt werden.
Sollte der Gartenbau als Sektor nicht gelistet werden, so muss für die betroffenen Unternehmen eine individuelle, einfach umsetzbare Entlastungsregelung geschaffen werden, beispielsweise durch Rückerstattung der CO2-Kosten beim Nachweis von Investitionen in erneuerbare Energien.
Das erfolgreiche Bundesprogramm Energieeffizienz bietet aus Sicht des ZVG mit den neuen Förderkriterien keine ausreichende Grundlage, um die notwendigen Umstellungen zu bewältigen.
Das ZBG-Papier „Berechnung des Carbon-Leakage-Indikators für den Gartenbau“ kann hier heruntergeladen werden: www.g-net.de/files/download/Pressemeldung/2020/Bilder/zvg_PM75_Carbon-Leakage.pdf
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