Der Präsident des ZBFS, Dr. Norbert Kollmer, gab gestern den Startschuss. „Sie können mit dem Onlineantrag alle erforderlichen Angaben direkt am PC eingeben, abspeichern und den Antrag beim ZBFS elektronisch einreichen“, erklärt Dr. Norbert Kollmer. „Eine Unterschrift ist dabei jetzt nicht mehr notwendig“, betont Dr. Kollmer und ergänzt: „Die Anlagen können Sie wahlweise als Anhang hochladen oder auf dem Postweg nachreichen.“
Das Antragsformular kann auch wie bisher im PDF-Format heruntergeladen und ausgefüllt werden. Dann sind jedoch weiterhin Unterschrift und die übliche Zusendung per Post, Fax oder E-Mail erforderlich.
Die Landesbehörde ZBFS in Bayreuth gewährt im Rahmen der Familienerholung jährlich Hilfen von rund 350.000 Euro.
Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass
- der Hauptwohnsitz in Bayern liegt,
- man die individuelle Einkommensgrenze nicht überschreitet
- und Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind bezieht.
Weitere Informationen und den Link zum Onlineantrag finden Sie hier:
www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung
Zentrum Bayern Familie und Soziales(ZBFS)
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Telefon: +49 (921) 605-03
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