Unser Mandant litt an einer Fehlsichtigkeit in Form von Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie. Diese Erkrankung wurde im Jahr 2017 im Augenzentrum München durch eine Implantation von Mulitfocallinsen behandelt und behoben. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner privaten Krankenversicherung, der Landeskrankenhilfe. Umso betroffener war er, als die Versicherung die Zahlung mit der Begründung verweigerte, dass keine medizinische Notwendigkeit für die Implantation von Linsen vorliegen würde.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte.
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Konstanz eingeleitet. Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. Dieser stellte in seinem Gutachten und mehreren Ergänzungsgutachten zwar fest, dass kein Anspruch für den Versicherungsnehmer bestünde. „Das Gutachten war aber offensichtlich falsch, weil der Sachverständige trotz mehrerer Hinweise die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beachtete“ stellte die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, fest. „Wir veranlassten daher die Ladung des Sachverständigen. In der mündlichen Verhandlung gelang es uns schließlich, ihn zu der Erklärung zu bewegen, dass die bei unserem Mandanten durchgeführte Operation medizinisch notwendig war und somit ein Versicherungsfall vorlag.“ Nachdem die Höhe des Anspruchs aber umstritten blieb, einigten sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich, der eine Zahlung in Höhe von zwei Dritteln des Anspruchs vorsah.
„Für unseren Mandanten stellt dieser Vergleich, auch, wenn das Maximalziel nicht erreicht wurde, einen positiven Ausgang dar. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zu einem Erfolg führt. Es zeigt auch, dass die Leistungsablehnungen von Versicherungen regelmäßig angreifbar sind und man für die Mandantschaft ein positives Ergebnis erreichen kann,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf abschließend.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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