AK-Thema „100 Jahre Gesetze zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“

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Und darum geht es:

Der Startschuss für eine geordnete und fürsorgliche Eingliederung „Schwerbeschädigter“ in Arbeit begann 1920 mit dem „Reichsgesetz zur Beschäftigung Schwerbeschädigter“. Zielgruppe des Gesetzes waren Kriegsbeschädigte und Opfer von Arbeitsunfällen. Diese Regelungen bilden bis heute die Basis für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. Danach sind zahlreiche Vorschriften für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen hinzugekommen. Doch hinkt die Realität den gesetzlichen Vorgaben noch an vielen Stellen hinterher.

Die sich ständig verändernde Arbeitswelt stellt Menschen mit Behinderungen vor immer neue Herausforderungen. Denken wir nur an die stärker werdenden psychosozialen Belastungen, zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, den Wegfall einfach strukturierter Arbeiten, mobiles Arbeiten und Homeoffice. Sie treffen einige Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen hart, eröffnen anderen wiederum neue Beschäftigungschancen. Für die Zukunft stellen sich deshalb viele Fragen, für die wir versuchen, in der Veranstaltung erste Antworten zu finden.

Im Podium:

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Daniel Lips, Geschäftsführer Operativ der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit

Prof. Dr. Daniel Bieber, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Dr. Magnus Jung, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Rita Maria Ianni, Schwerbehindertenvertretung der Vereinigten Volksbanken eG, Saarlouis

Mehr Informationen gibt es unter www.arbeitskammer.de/….

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